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Anonymes Hinweisgeberportal zur Bekämpfung von Steuerkriminalität in Schleswig-Holstein errichtet

10.04.2025

Bei der Aufdeckung unbekannter Fälle von Steuerhinterziehung profitiert die Ermittlungsbehörde von Hinweisen aus der Bevölkerung. Zur digitalen Abgabe solcher Hinweise errichtete das Finanzministerium zum 10. April 2025 ein neues „Anonymes Hinweisgeberportal zur Bekämpfung von Steuerkriminalität". Über das neue Hinweisgeberportal können Steuerfahndung und Hinweisgebende unter Wahrung der Anonymität miteinander kommunizieren.

Voraussetzung dafür ist, dass Hinweisgebende bei Einreichung eines Hinweises auf eine mögliche Steuerstraftat im Portal einen digitalen Postkasten einrichten und dort eingehende Nachfragen der Steuerfahndung überprüfen und beantworten.

Das neue Hinweisgeberportal ergänzt die in der Vergangenheit üblichen postalischen und persönlichen Übermittlungswege an die Steuerfahndung und das Finanzministerium. Das Problem mit bisherigen anonymen Eingaben bestand darin, dass die Steuerfahndung keine Möglichkeit hatte, die hinweisgebende Person zu kontaktieren. Dies ist aber regelmäßig notwendig, da anonyme Hinweise oftmals noch konkretisiert werden müssen, um ein Ermittlungsverfahren zu eröffnen. Die Möglichkeit zur Abgabe eines anonymen Hinweises auf den bisherigen Wegen bleibt bestehen.

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16.05.2025

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