06.09.2024
|
GDPdU: BMF will Sanktionen verschärfenWas Vertreter der Finanzverwaltung bei Vortragsveranstaltungen immer wieder betonen, liegt jetzt auch schriftlich vor: Die Sanktionen bei einer Missachtung der Bestimmungen zur elektronischen Steuerprüfung sollen verschärft werden.In einem Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen an die Firma Audicon vom Juli 2003 heißt es: "Wer in Erwartung, dass sich die GDPdU in der Praxis nicht durchsetzt, die maschinelle Auswertbarkeit der Daten (§ 147 Abs. 2 AO) nicht sicherstellt, handelt naiv und rechtswidrig. Die Finanzverwaltung wird dies nicht hinnehmen und einer solchen Verweigerungshaltung mit angemessenen Sanktionen begegnen. Auf Veranlassung des Bundesrechnungshofs soll die Wirksamkeit der Sanktionen bei der Verletzung der Mitwirkungspflichten des Steuerpflichtigen effizenter gestaltet werden. Mit einer Verschärfung der Sanktionslage kann daher gerechnet werden."
© Copyright Compario 2024, Autorenrechte bei den Autoren |
AktuellEditorialZapper 2.0 - Kassenmanipulation per iPhone-App Aus der FinanzverwaltungÜber zwei Milliarden Euro mehr dank Steuerfahndung und Betriebsprüfung in Baden-Württemberg Aus der FinanzverwaltungÜber eine Milliarde Euro mehr dank Steuerfahndung und Betriebsprüfung in Hessen Aus der FinanzverwaltungProjekt "RAUPE" soll Betriebsprüfungen in Rheinland-Pfalz effizienter machen Aus der FinanzverwaltungBayern will mit KI die Digitalisierung in der Steuerverwaltung weiter vorantreiben Aus dem BMFStatistik über die Einspruchsbearbeitung in den Finanzämtern im Jahr 2023 Elektronische RechnungenZDH-Flyer: "Umsatzsteuer – Anforderungen an Rechnungen" LiteraturBuchführungsfehler und Betriebsprüfung (Peter Schumacher) LiteraturIT-Governance (Christopher Rentrop) RegelungsvorhabenStellungnahme des DStV zur Einführung der obligatorischen elektronischen Rechnung PolitikBayern will Belegausgabepflicht abschaffen Partner-PortalVeranstalter |
06.09.2024