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OFD Karlsruhe

Merkblatt der OFD Karlsruhe „Ordnungsmäßigkeit der Kassenbuchführung“

31.10.2016

Mit dem nächsten Jahreswechsel enden bei den Aufzeichnungs- und Aufbewahrungspflichten für elektronischen Kassen alle Übergangsfristen. Wer eine veraltete, nicht aufrüstbare Kasse hat, muss sich eine neue anschaffen. Die OFD Karlsruhe hat aktuell in einem Merkblatt „Ordnungsmäßigkeit der Kassenbuchführung" noch einmal alle wesentlichen Vorschriften zusammengestellt, mit dem Ziel, häufige Fehlerquellen in der Kassenbuchführung zu erkennen und zu vermeiden.

Behandelt werden die folgenden Punkte:

  • Was muss beim Einsatz von elektronischen Kassen (Registrier- und PC-Kassen) aufgezeichnet und aufbewahrt werden?
  • Ausnahmeregelungen bei nicht aufrüstbaren Registrierkassen
  • Einsatz von offenen Ladenkassen
  • Datenzugriffsrecht
  • Folgen von Mängeln


Downlod des Merkblatts

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02.10.2024

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