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Bericht zur Evaluierung des Gesetzes zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen

§§ 146a und 146b der Abgabenordnung

27.01.2026

Das BMF hat kürzlich den Bericht zur Evaluierung des Gesetzes zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen (§§ 146a und 146b der Abgabenordnung) veröffentlicht. Es wurde das Zusammenspiel, die Wirkungsweise, die Wirtschaftlichkeit, die Effizienz und Praktikabilität der Maßnahmen, die mit dem Gesetz eingeführt worden sind, untersucht und beurteilt.

Anlass der Evaluierung

Durch das „Gesetz zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen“ vom 22. Dezember 2016 wurden zur Sicherstellung der Unveränderbarkeit der digitalen Grundaufzeichnungen bestehende Vorschriften angepasst und neue Vorschriften eingeführt. In deren Mittelpunkt stehen die neu eingeführten §§ 146a und 146b Abgabenordnung (AO) und die ebenfalls neue Kassensicherungsverordnung (KassenSichV).

Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt), Referat St II 10, Fachbereich Gesetzesfolgenabschätzung (GFA), mit der Durchführung der retrospektiven Gesetzesfolgenabschätzung beauftragt. 

Eine Evaluierung dieser neuen Vorschriften war nach der Begründung zum Gesetzentwurf vom 5. September 2016 vier Jahre nach erstmaliger Anwendung der neuen Vorschriften vorgesehen. Die Beschlussempfehlung des Finanzausschusses vom 14. Dezember 2016 sah jedoch eine Evaluierung vier Jahre nach Inkrafttreten des Gesetzes vor. Das Gesetz wurde am 28. Dezember 2016 verkündet und trat einen Tag später in Kraft. Demnach wäre es zum Ende des Jahres 2020 zu evaluieren gewesen. 

Aufgrund der im Gesetz vorgesehenen unterschiedlichen Anwendungszeitpunkte der neuen Vor-schriften (zum Teil erstmals mit Ablauf des 31. Dezember 2019, spätestens jedoch mit Ablauf des 31. Dezember 2022) lagen zu diesem Zeitpunkt allerdings noch keine hinreichenden Erkenntnisse vor, um die Wirkung aller neuen Vorschriften abschließend beurteilen zu können.

Aus diesem Grund erstellte das BZSt zunächst einen Zwischenbericht, welcher am 22. Dezember 2020 vom BMF dem Finanzausschuss des Bundestags zugeleitet wurde. In diesem Zwischenbericht wurde schwerpunktmäßig der sich zu diesem Zeitpunkt darstellende Status quo beschrieben.

Der nunmehr vorliegende Bericht bildet den Abschluss der beauftragten Evaluierung des Gesetzes zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen. 

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01.02.2026

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