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Finanzgericht Hessen

Hessisches Finanzgericht arbeitet mit E-Akte

06.07.2024

Die E-Akte wurde beim Hessischen Finanzgericht zunächst rund vier Monate pilotiert und dort zum 1. Juni 2024 als führende Akte angeordnet. „Die Einführung der E-Akte ist ein bedeutender Schritt auf dem Weg zur weiteren Digitalisierung des Hessischen Finanzgerichts und wird von den Beschäftigten des Gerichts mit großer Umsicht sowie konstruktiv getragen. Dass das Hessische Finanzgericht und seine Beschäftigten der Digitalisierung seit jeher offen und auch mit technischem Sachverstand gegenübertreten, hat nicht nur die erfolgreiche Pilotierung der E-Akte gezeigt. Das Finanzgericht führt unter anderem bereits seit 20 Jahren gerichtliche Videoverhandlungen durch", so der Präsident des Finanzgerichts Michael Knab.

Viele Vorteile durch die E-Akte

„Die E-Akte bietet viele Vorteile: Sie ermöglicht eine parallele Bearbeitung der Gerichtsakten durch Serviceeinheit und Richter oder gar ein ganzes Richterkollegium, verkürzt Postlaufzeiten und macht unsere Justizarbeitsplätze durch mehr Homeofficemöglichkeiten attraktiver. Die E-Akte bildet außerdem die Grundlage für den künftigen Einsatz von Systemen Künstlicher Intelligenz, die die Beschäftigten bei ihrer Arbeit noch besser unterstützen- und Prozesse beschleunigen werden", so sie hessische Justiz-Staatssekretärin Tanja Eichner.

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Hessisches Finanzgericht arbeitet nun mit E-Akte

06.09.2024

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