08.09.2023
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Steuerfahndung Hamburg fragte Umsätze von 56.000 Airbnb-Anbietern ab07.07.2023 Die Steuerfahndung Hamburg hat von einem Vermittlungsportal für die Buchung und Vermittlung von Unterkünften erneut Daten zu steuerlichen Kontrollzwecken erhalten und aufbereitet. Die Daten werden nun an die Steuerverwaltungen der Bundesländer verteilt. Damit werden die Bundesländer in die Lage versetzt, die erklärten Einkünfte mit den vorliegenden Daten abzugleichen. Es liegen Daten zu Vermietungsumsätzen von ca. 56.000 Gastgeberinnen und Gastgebern mit einem Umsatzvolumen von insgesamt mehr als 1 Milliarde Euro vor.Hamburg hatte bereits im Jahr 2020 mit einem internationalen Gruppenersuchen eine höchstrichterliche Entscheidung zur Herausgabe von Daten erstritten. Die Auswertung der damaligen Datenlieferung des Vermittlungsportals, in der Vermietungsumsätze von ca. 8.000 Gastgebern aus Deutschland in Höhe von insgesamt rd. 137 Millionen US-Dollar mitgeteilt worden waren, hat in den Kalenderjahren 2021 und 2022 bundesweit zu Mehrsteuern in Höhe von ca. 4 Millionen Euro geführt. Das war Anlass für die Steuerfahndung Hamburg, mit einem weiteren internationalen Gruppenersuchen aktuellere Daten des Vermittlungsportals zu deutschen Vermietern, die Wohnraum über diese Internetplattform vermietet haben, anzufordern. Finanzsenator Dr. Andreas Dressel: „Die Hartnäckigkeit der Steuerfahndung Hamburg in dem ersten Gruppenersuchen hat sich ausgezahlt. Durch die erneute Datenanforderung wird die Aufdeckung von unversteuerten Vermietungseinkünften konsequent fortgeführt. Für bisher steuerunehrliche Vermieterinnen und Vermieter ist das Entdeckungsrisiko deutlich gestiegen.“ (Presseinformation der Finanzbehörde Hamburg vom 06.07.2023) © Copyright Compario 2023, Autorenrechte bei den Autoren |
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