08.03.2023
|
GoBD: Ergänzende Informationen zur DatenträgerüberlassungErsetzt durch das Schreiben vom 28. November 201914.11.2014 Die "Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff (GoBD)" sehen vor, dass im Rahmen einer Außenprüfung auf Verlangen der Finanzverwaltung - neben den aufzeichnungs- und aufbewahrungspflichtigen Daten - auch alle zur Auswertung der Daten notwendigen Strukturinformationen in maschinell auswertbarer Form durch das geprüfte Unternehmen bereit gestellt werden. Die angeforderten Strukturinformationen sind jedoch vor allem kleineren und mittleren Unternehmen häufig nicht bekannt. Da gerade die Datenträgerüberlassung dem geprüften Unternehmen erhebliche Probleme bereiten kann, werden Informationen zur Datenträgerüberlassung als Hilfe bereitgestellt.© Copyright Compario 2023, Autorenrechte bei den Autoren |
AktuellEditorial20 Jahre „Forum Elektronische Steuerprüfung“ RechtsprechungBeitrittsaufforderung des BFH an das BMF: BMF-Richtsätze als geeignete Schätzungsgrundlage Verfahrens- dokumentation-CommunityWarum tun wir uns mit dem Begriff Verfahrensdokumentation so schwer? (IT-)ManagementIT-Grundschutz-Kompendium Edition 2023 erschienen Aus der FinanzverwaltungBremen will anonymes Hinweisgeberprotal für Steuerbetrug einrichten LiteraturEinzelfragen der Betriebsprüfung (Thomas Kaligin) RechtsprechungBFH zur Erweiterung einer Anschlussprüfung LiteraturVerrechnungspreisdokumentation (Michael Puls, Sven Kluge) LiteraturAls Steuerfahnderin auf der Spur des Geldes (Birgit E. Orths) RegelungsvorhabenEU-Kommission schlägt Meldesystem für grenzüberschreitende Umsätze vor RechtsprechungVoraussetzungen für den Übergang zur Außenprüfung bei einer Kassen-Nachschau Partner-PortalVeranstalter |
08.03.2023