30.04.2026
|
|
GoBD: Ergänzende Informationen zur DatenträgerüberlassungErsetzt durch das Schreiben vom 28. November 201914.11.2014 Die "Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff (GoBD)" sehen vor, dass im Rahmen einer Außenprüfung auf Verlangen der Finanzverwaltung - neben den aufzeichnungs- und aufbewahrungspflichtigen Daten - auch alle zur Auswertung der Daten notwendigen Strukturinformationen in maschinell auswertbarer Form durch das geprüfte Unternehmen bereit gestellt werden. Die angeforderten Strukturinformationen sind jedoch vor allem kleineren und mittleren Unternehmen häufig nicht bekannt. Da gerade die Datenträgerüberlassung dem geprüften Unternehmen erhebliche Probleme bereiten kann, werden Informationen zur Datenträgerüberlassung als Hilfe bereitgestellt.© Copyright Compario 2026, Autorenrechte bei den Autoren |
AktuellEditorialAus dem BMFEinordnung in Größenklassen gem. § 3 BpO 2000 ab 2027 Aus der FinanzverwaltungThüringens Betriebsprüfung erreicht Rekord an unangekündigten Kassen-Nachschauen Aus der FinanzverwaltungKassenkontrollen: Viele Mängel in Barbershops, Tattoo- und Nagelstudios Aus der FinanzverwaltungHamburger Steuerfahndung erzielt 2025 Mehrergebnis in Höhe von rund 45 Mio. Euro RegelungsvorhabenBStBK fordert Nachbesserungen beim Referentenentwurf einer Außenprüfungsordnung RegelungsvorhabenKritische Würdigung des Entwurfs einer Außenprüfungsordnung durch den DStV LiteraturSteuerfreie Benefits, geldwerte Vorteile und die Sicht des Prüfers (Jan-Phillip Muche) Elektronische RechnungenNeuer FAQ-Katalog der BStBK zur E-Rechnung Verfahrens- dokumentation-CommunityWie skizzenhaft darf eine (muss eine?) Verfahrens-dokumentation sein? Partner-Portal |
30.04.2026