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GDPdU-Fragebogen der Finanzverwaltung

Vor einer Außenprüfung erhalten Unternehmen in vielen Fällen von der Finanzverwaltung "Fragebogen zum EDV-System". Diese können in Umfang und Detaillierung von Bundesland zu Bundesland sehr unterschiedlich sein.

Jedes Unternehmen sollte sich mit dem Inhalt der Fragebogen vertraut machen und überprüfen, in wie weit es derartige Fragen beantworten kann. Dabei sollte bedacht werden, dass diese Fragen unter Umständen erst in vielen Jahren für einen dann deutlich zurückliegenden Prüfungszeitraum beantwortet werden müssen. Ohne dass die Antworten auf diese Fragen bereits heute dokumentiert werden, ist es später oft nicht möglich, korrekte Angaben zu machen.

Eine Verfahrensdokumentation zu führen, aus der die Antworten entnommen werden können, ist nach den GoBS sowieso jedes Unternehmen verpflichtet.


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GDPdU-Fragebogen der Finanzverwaltung

02.10.2024

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