04.12.2024
|
Einführung der obligatorischen elektronischen Rechnung bei Umsätzen zwischen inländischen Unternehmern ab dem 1. Januar 2025BMF-Schreiben vom 15. Oktober 2024 - III C 2 - S 7287-a/23/10001 :00713.06.2024 Ab dem 1. Januar 2025 wird - begleitet von Übergangsvorschriften - bei Umsätzen zwischen inländischen Unternehmen verpflichtend eine elektronische Rechnung (E-Rechnung) zu verwenden sein. Nach dem Entwurf vom Juni dieses Jahres, dem ein breite Verbändeanhörung folgte, ist nun das finale Ein BMF-Schreiben dazu erschienen. Überraschungen waren darin nicht enthalten.© Copyright Compario 2024, Autorenrechte bei den Autoren |
AktuellEditorialBetriebsprüfung bei Kleinunternehmen nur alle 50 Jahre? Aus dem BMFFAQ des BMF zur Einführung der E-Rechnungspflicht PaketAus der FinanzverwaltungNeue Task Force zur Geldwäschebekämpfung in Schleswig-Holstein (IT-)ManagementBSI veröffentlicht Bericht zur Lage der IT-Sicherheit in Deutschland Geschenkidee„Tax Quiz“ – Lernkartenspiel zu den GoBD (Andrea Köchling) Aus dem BMFErgebnis der steuerlichen Betriebsprüfung 2023 Aus dem BMF(IT-)ManagementLiteraturVerfahrensdokumentation nach GoBD (Michael Bissinger, Elisa Lutz) Partner-PortalVeranstalter |
04.12.2024