06.09.2024
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Bayern will Belegausgabepflicht abschaffen05.07.2024 Das bayerische Kabinett hat am 2. Juli 2024 eine Bundesratsinitiative gestartet mit dem Ziel, die bestehende allgemeine Belegausgabepflicht durch eine Belegausgabe auf Verlangen zu ersetzen. Durch die Verpflichtung zur Ausstattung elektronischer Kassensysteme mit einer technischen Sicherheitseinrichtung sei die Nachprüfbarkeit der steuerlichen Erfassung von Umsätzen bereits hinreichend gegeben.Die zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen ab 1. Januar 2020 bundesrechtlich eingeführte Belegausgabepflicht für sämtliche Geschäftsvorfälle belaste nach Ansicht der bayerischen Staatsregierung Unternehmer und Umwelt in erheblichem Maße, ohne dass dem ein konkreter Nutzen gegenüberstünde. Inzwischen werden die meisten Verkaufsvorgänge bargeldlos per Debit- oder Kreditkarte abgewickelt. Damit seien keine weiteren steuerlichen Vorkehrungen zur Überprüfung der Vollständigkeit der Einnahmen erforderlich. © Copyright Compario 2024, Autorenrechte bei den Autoren |
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