17.11.2023
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FibuNet GmbHWissenswertes – Rechnungsprüfung bei Architekten?06.08.2020 Mythos: Ein Architekt darf Bau-Rechnungen „berichtigen" und der Rechnungsempfänger bucht nur den gekürzten Rechnungsbetrag. Leider falsch!Näheres dazu auf https://www.fibunet.de/news/wissenswertes-rechnungspruefung-bei-architekten © Das Copyright sowie die inhaltliche Verantwortung für diese Seite liegt bei der oben genannten Firma. |
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