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Zehn Jahre GDPdU

Der Blick nach vorne

Von Erich Rohland

14.07.2011

Erich Rohland

Erich Rohland
Erich Rohland ist Geschäftsführer der hsp Handels-Software-Partner GmbH (www.hsp-software.de), einem Anbieter von reportbasierten GDPdU-Lösungen. Aus einer Vielzahl von Kundenprojekten verfügt er über umfangreiche Erfahrungen aus konkreten elektronischen Steuerprüfungen.

Erich Rohland sieht den Prozess der Aufdeckung steuerlicher Risiken bei der Finanzverwaltung in vollem Gange.

Seit nunmehr zehn Jahren gibt es diese schwierige Buchstabenkombination: GDPdU. Und für manche ist es immer noch ein Fremdwort, obwohl mit der Zeit einfache Erklärungen entstanden sind, beispielsweise "Gib' dem Prüfer Deine Unterlagen". Tatsächlich sind die Grundsätze zum Datenzugriff und zur Prüfbarkeit digitaler Unterlagen (GDPdU) aber wesentlich komplexer.

Die Auswertung von einigen Tausend Softwaresystemen, die in Deutschland auf dem Markt sind, mit einer einzigen Software, ist sicherlich keine einfache Aufgabe. Obwohl sich mit der Zeit Makroprogramme, Prüfertabellen und herstellerspezifische Schnittstellen bildeten und auch ein neues Verzögerungsgeld eingeführt wurde, blieb die digitale Betriebsprüfung scheinbar hinter den Erwartungen zurück.

Die Unternehmen, die sich bereits vor vielen Jahren auf die digitale Betriebsprüfung vorbereitet haben, berichten über stark verkürzte Prüfungszeiten. Unternehmen, die bis jetzt noch nichts unternommen haben, könnten nun vermuten, dass dieses Thema bei Betriebsprüfungen nicht mehr aktuell ist.

Der Blick nach vorne zeigt jedoch ein ganz anderes Bild: Die E-Bilanz kommt ab 2012 auf die Unternehmen verpflichtend zu. Die wichtigsten Daten aus der Finanzbuchhaltung müssen dann elektronisch gemeldet werden. Mit der E-Bilanz erhält die Finanzverwaltung Daten, die zu einer zeitnäheren und treffgenaueren Auswahl der zu prüfenden Betriebe genutzt werden können. Im Bereich LOHN wird die DLS, die digitale Lohn-Schnittstelle, Einzug in Lohn- und Gehaltsabrechnungsprogramme halten. Und im Bereich Warenwirtschaft ist u. a. das BMF-Schreiben zur "Aufbewahrung digitaler Unterlagen bei Bargeschäften" zu beachten.

Das Ziel der Finanzverwaltung ist es, das sowohl der Steuerpflichtige als auch die Verwaltung zeitnah nur mit Prüfungen belastet werden, die zur Aufdeckung steuerlicher Risiken führen. Dieser Prozess der Risikoanalyse ist in vollem Gange.


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