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Zehn Jahre GDPdU

10 Jahre gdPdU, ähm, GDPdU

Von Ulrich Kampffmeyer

12.07.2011

Dr. Ulrich Kampffmeyer

Dr. Ulrich Kampffmeyer
Dr. Ulrich Kampffmeyer ist Geschäftsführer der PROJECT CONSULT Unternehmensberatung GmbH in Hamburg, einer unabhängigen Unternehmens-, Management-, Organisations-, Technologie- und Projektberatungsgesellschaft im Spezialgebiet Information Management (ECM, EIM, DMS, BPM etc.).

Ulrich Kampffmeyer freut sich auf die Jubiläumsparty im Finanzamt und hofft mit dem für ihn zuständigen Beamten mit einem Glas Bier anstoßen zu können.

Nein, überraschend war das Erscheinen der gdPdU "gib dem Prüfer Deine Unterlagen" (das Akronym wird vielfach noch fälschlich mit "Grundlagen des Dokumentzugriffs und der Prüfung digitaler Unterschriften" übersetzt) für uns bei PROJECT CONSULT nicht. Bereits Ende 2000 kursierten die ersten Entwürfe und wurden in unserem Newsletter z.B. am 16.02.2001 unter dem Titel "Mikrofilm adé" erläutert. Im Jahr 2001 folgten dann gut ein Dutzend weitere Beiträge im Newsletter und anderen Publikationen wie zum Beispiel am 7.10.2001 der "Klassiker" "GDPdU... und raus bist du !". Der erste Eindruck damals bezog sich auf die elektronische Aufbewahrung. Eine ganze Reihe von Anbietern kamen mit neuen Produkten zur Daten- und Listen-Archivierung auf den Markt. Schnell wurde das Thema unter archivischen Gesichtspunkten aufgegriffen und viele Anbieter hofften auf den Durchbruch der elektronischen Archivierung. Daraus wurde dann für die deutschen DMS-Anbieter schnell die Drohgebärde der "Archivierungspflicht". Weitgehend vergessen ist, dass dieser Hype, dass alle nun ihre Daten elektronisch archivieren müssen, durchaus auch ihren Niederschlag in der Euphorie des "Neuer Markt" gefunden hat. Viele Anbieter, so auch die Börsengänger, hatten ziemlich unrealistische Annahmen in ihre Businesspläne geschrieben, wie viele Archivsysteme nach den GDPdU denn kurzfristigst abgesetzt werden können. Die prognostizierten Zahlen sind wahrscheinlich bis heute noch nicht erreicht.

Während das Jahr 2001 von vielen grundsätzlichen Irritationen zu den GDPdU geprägt ist, klärt sich die Situation 2002 etwas auf. Einer der Gründe hierfür ist etwas für die Finanzverwaltung und die öffentliche Verwaltung überhaupt noch nie Dagewesens: Es erscheint im August 2002 im Internet ein FaQ, ein Fragen-und-Antworten-Katalog zu den GDPdU (wen die erste Version interessiert, hier der Link: http://www.PROJECT-CONSULT.net/files/GDPdU-BMF-FAQ_22-08-2002.pdf). Der rechtliche Charakter des FaQ ist ebenso wie die Verordnung selbst sofort in der Diskussion umstritten. In 2002 kauft die Finanzverwaltung auch die Lizenzen für IDEA ein und damit wird es für alle Beteiligten klarer, worum es bei den GDPdU geht. Die rechnerische Auswertung von verarbeitungsfähigen Daten. 

Im Jahr 2003 gewinnt das Thema an Fahrt: Whitepaper, Tagungen, eine verfassungsrechtliche Klage gegen den Geltungsbereich der GDPdU, Checklisten, ein mehrfach überarbeitetes FaQ (ohne Logo des BfF …), Streit mit SAP um die Eignung des Produktes DART, usw. usw. Für Berater, Verbände und Hersteller ein heißes Thema - die meisten Anwender meinen erst einmal abwarten zu können. In den Folgejahren geht die Diskussion weiter, aber es wird in der öffentlichen Wirkung etwas ruhiger. Dafür gibt es dann ab 2005 die ersten Gerichtsurteile zum Geltungsbereich der GDPdU und die Gerichte entscheiden seit 2006 zunehmend zu Gunsten der Finanzverwaltung. Auch gescannte Dokumente und E-Mail werden zum Objekt der Begierde der Außenprüfer. Mit den GAUFZ und den Vorschriften für die Zollprüfungen schließen sich weitere Verordnungen dem digitalen Prüfungstrend an. Immer mal wieder wird der FaQ aktualisiert. Dabei wird er nicht nur umfangreicher und konkreter sondern greift immer mehr in Randbereiche der reinen Datenauswertung hinein. Einige Einschnitte gibt es noch später: die Möglichkeit der Bildung von Rückstellungen für die Umsetzung der GDPdU entfällt 2009, da jeder ja inzwischen die Anforderungen umgesetzt haben muss, und es kommt das Verzögerungsgeld hinzu, sozusagen das Preisschild von bis zu 250.000 € an den GDPdU.

Am 16.07.2011 gibt es die GDPdU nun genau 10 Jahre! Ein Grund zu feiern?

Für die meisten steuerpflichtigen Unternehmen nicht (besonders nicht diejenigen, die sich immer noch nicht auf die digitale Steuerprüfung eingerichtet haben). Für die Finanzverwaltungen schon eher, denn die Steuergerechtigkeit ist besser geworden (wenn man an all die Unternehmen der Internet-Welt denkt, wo steuerrelevante Daten ausschließlich digital entstehen) und man hat auch mehr eingenommen. Wie viel, will keiner so recht sagen. Aber die Prüfung ist einfacher geworden, beschränkt sich nicht mehr auf einzelne Belege oder Buchungen sondern kann den ganzen Geschäftsvorfall oder eine ganze Geschäftsbeziehung schnell erfassen und auswerten. Der digitalen Steuerprüfung gehört die Zukunft!

Bleibt die Frage - wie feiern wir das GDPdU-Jubiläum?

Da gibt es zum einen ein Event auf XING: https://www.xing.com/events/de-gdpdu-10jahriges-jubilaum-680285. Zu diesem Event sind alle Steuerpflichtigen eingeladen. Die Veranstaltungen selbst finden in allen Finanzämtern Deutschlands statt. Als Steuerpflichtiger kopieren Sie bitte ihre steuerrelevanten Daten auf einen Stick, eine CD oder DVD und geben diese persönlich am 16.07.2011 in ihrem zuständigen Fianzamt ab. Bitte achten Sie darauf, dass nur die Jahrgänge seit der letzten Prüfung enthalten sind, denn alles was der Steuerprüfer findet, kann er ja auch verwerten. Auch wenn viele Finanzbeamte am GDPdU-Jahrestag vielleicht nicht an ihrem Arbeitsplatz sind, haben Sie die Gelegenheit den Datenträger fristwahrend beim Pförtner (bitte die Quittung nicht vergessen) abzugeben. Denn unser Finanzminister Angus Gut zu Schaubli  gewährt jedem, der am Jahrestag abgibt, einen Nachlass von 1,09 % auf den Anteil der 7% Umsatzsteuer vom Stichtag des zuletzt geprüften Veranlagungszeitraumes (ist noch nicht im Bundesrat verabschiedet, kommt aber sicher rechtzeitig). Und natürlich haben Sie vielleicht sogar das Glück, ihren persönlich-zuständigen Finanzbeamten mit einem Glas Bier in der Hand das GDPdU-Jubiläum in den Gängen des Finanzamtes feiernd anzutreffen.

GdPdu -  Grund die Party durchzufeiern!

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Dr. Ulrich Kampffmeyer: 10 Jahre gdPdU, ähm, GDPdU

18.03.2024

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