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Rückblick

5. GDPdU Jahreskonferenz

Von Gerhard Schmidt

Zum nunmehr fünften Mal luden Audicon und Ernst & Young im Mai 2006 zur jährlichen Standortbestimmung zum Thema „GDPdU“ ein. Die Aufgeregtheit der ersten Jahre hat sich längst gelegt und das Thema hat in eine Bahn langfristiger Kontinuität gefunden. So haben sich die Anforderungen an die Unternehmen, die bislang mit dem sperrigen Akronym GDPdU verknüpft waren, begrifflich gewandelt zu „steuerliches Risikomanagement“. Unter dieser Perspektive ist Ausgangspunkt und Motivation für ein Projekt im Kontext der elektronischen Steuerprüfung nicht mehr das Interesse des Fiskus an den Daten des Unternehmens, sondern das Interesse des Unternehmens an möglichst geringen Risiken. Dieses Interesse gibt es nicht nur im steuerlichen Bereich, sondern etwa auch im Zusammenhang mit Basel II, Sarbanes Oxley, Controlling und interner Revision.

Zwei Vorträge beschäftigten sich also folgerichtig mit Nutzen und Mehrwert von GDPdU-Projekten. Olaf Riedel und Arne Weber zeigten auf, dass durch Strukturierung und Erweiterung der Daten, die nach GDPdU elektronisch aufbewahrt werden müssen, Datenanalysen durchgeführt werden können, die Rückschlüsse auf die Prozessqualität zulassen. Eine regelmäßige Datenanalyse stellt eine detektive Maßnahme im internen Kontrollsystem des Unternehmens dar, die die Unternehmenssteuerung verbessert und Überraschungen verhindert.

Wie oft Abschaltungen von Altsystemen in der Praxis notwendig sind, so Otto-Ferdinand Graf Kerssenbrock in seinem Vortrag, wurde im Vorfeld des Datenzugriffs unterschätzt. Um nicht nach einer Systemabschaltung in Betriebsprüfungen mit dem Rücken an der Wand zu stehen, und um nicht auf die nachträgliche Bewilligung von Erleichterungen oder problematische tatsächliche Verständigungen mit dem Betriebsprüfer angewiesen zu sein, hält er ein Risikomanagement und eine Abstimmung des Unzulänglichen mit der Finanzverwaltung im Vorwege für erforderlich und unverzichtbar.

Den Einsatz von Prüfungsmakros in der Finanzverwaltung demonstrierte Martin Henn von der OFD Rheinland. Damit die Außenprüfer mit IDEA möglichst schnell zu einer ersten Diskussionsgrundlage für die Klärung von Fragen und Problemen mit dem Unternehmen kommen, sind die Finanzverwaltungen dabei, leistungsfähige und selbsterklärende Makros zu entwickeln. Dazu gehören Import- und Aufbereitungsmakros für häufig vorkommende Buchführungssysteme, ein dialogorientierter Arbeitsablauf, die Erstellung von Standardjournalen sowie Analysemakros für wiederkehrende Routineaufgaben.

Einen zu großen Blick hinter ihre Kulissen lässt die Finanzverwaltung allerdings nicht zu. Wohin die Entwicklungen aus ihrer Sicht gehen, macht sie jedoch deutlich. Steuerliches Risikomanagement, Verrechnungspreisdokumentation, Auslagerung der Buchführung, elektronische Rechnungen und Datenschutz waren in diesem Zusammenhang die Schwerpunkte des Vortrags von Bernhard Lindgens vom Bundeszentralamt für Steuern.

Steuerliches Risikomanagement bedeutet in der Finanzverwaltung freilich etwas anderes als im Unternehmen, nämlich die Prüfung derjenigen steuerpflichtigen Unternehmen, bei denen von einem hohen steuerlichen Risiko ausgegangen werden kann. Denn eine risikoorientierte Fallauswahl führt statistisch belegt zu deutlich höheren steuerlichen Mehrergebnissen als turnusmäßige Prüfungen. Bei der Verrechnungspreisdokumentation und der Auslagerung der Buchführung wird zur Zeit auf EU-Ebene eine Vereinheitlichung angestrebt. Bei elektronische Rechnung werden aktuell einige Zweifelsfragen diskutiert: Kann auf die Sammelabrechnung im EDI-Verfahren verzichtet werden? Reicht die Signatur einer E-Mail aus, die eine oder mehrere elektronische Rechnungen beinhaltet? Akzeptiert die Finanzverwaltung die Übertragung einer Fax-Datei von einem Standard-Fax an ein Multifunktions-Fax, die als TIFF-Datei in einem datensicheren Archiv vorgehalten wird? Um zu verhindern, dass mit auf Datenträgern überlassenen Daten Missbrauch betrieben werden kann, hatte Bernhard Lindgens als Alternative parat: Das Aufspielen der angeforderten steuerlich relevanten Daten erfolgt in Gegenwart des geprüften Unternehmens auf den mit Verschlüsselungssoftware geschützten Prüferlaptop.

Es ist in der Gesetzgebung und in der Finanzverwaltung manches in Bewegung und in der Diskussion. Neue verbindliche Ergebnisse gibt es allerdings noch nicht.

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5. GDPdU Jahreskonferenz

28.03.2024

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