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3. GDPdU-Jahreskonferenz - Rückblick und Erkenntnisse

Gerhard Schmidt, 10. Juni 2004

Die jeweils im Frühjahr stattfindenden GDPdP-Jahreskonferenzen von Audicon und Ernst & Young sind ein hervorragender Gradmesser für die Entwicklungen rund um den Themenkomplex GDPdU. Beherrschte vor zwei Jahren noch weitgehend Aufregung und Ablehnung die Diskussion, so hatten sich vor einem Jahr die Gemüter beruhigt und die Konferenzteilnehmer erkannten, wie stark sie von der Problematik betroffen sind. In diesem Jahr stand die Realisierung von Lösungen im Vordergrund. Den Unternehmen wurde gezeigt: GDPdU-Lösungen sind am Markt – Lösungen die Planungssicherheit bieten und die Unternehmen wirtschaftlich und technisch nicht überfordern.

Die Erkenntnisse aus der Veranstaltung im Einzelnen:

GDPdU-Lösungen sind am Markt verfügbar

Die Lösungskonzepte für den (un)mittelbaren Datenzugriff, die noch vor einem Jahr diskutiert wurden, stellten viele Unternehmen vor fast unlösbare wirtschaftliche und technische Schwierigkeiten. Im Sommer 2003 hat sich jedoch ein neues Lösungskonzept etabliert, gegen das die Finanzverwaltung keine grundlegenden Einwände hat. Einige Softwarehersteller haben dieses Konzept (siehe GDPdU-Lösung: Archiv mit Auswertungssystem) aufgegriffen und marktfähige Lösungen entwickelt (siehe Erste vom Produktivsystem unabhängige GDPdU-Lösungen am Markt). Verständlich, dass die Finanzverwaltung, die Ausrede, es gäbe keine GDPdU-Lösungen am Markt, heute nicht mehr akzeptiert.

Unternehmen haben Planungssicherheit

Unternehmen, die nach dem oben genannten Lösungskonzept heute ihre steuerlich relevanten Daten strukturiert archivieren und die archivierten Daten zur Sicherheit validieren, haben heute weitgehende Planungssicherheit. Denn die (großzügig) archivierten Daten können im Falle einer Außenprüfung für alle drei Zugriffsarten nutzbar gemacht werden. Erst unmittelbar vor der Prüfung braucht festgelegt zu werden, welche der archivierten Daten der Prüfer tatsächlich zu sehen bekommt.

Rolle des Beschreibungsstandards

Der Beschreibungsstandard zur Datenträgerüberlassung ist nicht, wie oft fälschlich angenommen, ein Standard von Audicon, sondern ein Standard, den die Finanzverwaltung in Zusammenarbeit mit Softwareherstellern (darunter auch Audicon) entwickelt hat. Der Beschreibungsstandard ist im Rahmen einer GDPdU-Lösung nicht verpflichtend, bietet den Unternehmen jedoch Flexibilität und Sicherheit, so dass immer mehr Softwareanbieter auf den Beschreibungsstandard setzen.

GoBS vor GDPdU

Obwohl es eine GDPdU-Konferenz war, fiel in den Vorträgen die Abkürzung GoBS deutlich häufiger als GDPdU. Das ist nicht verwunderlich, denn in der Erfüllung der GoBS liegen die entscheiden Probleme bei einem GDPdU-Projekt. Nur das Unternehmen, das die Geschäftsprozesse, in denen steuerlich relevante Daten anfallen, dokumentieren kann (nach GoBS), kann – darauf aufbauend – eine GDPdU-Lösung realisieren. Kein Wunder, dass sich auch der Begriff „Verfahrensdokumentation" wie ein roter Faden durch die Präsentationen zog.

Stand der Umsetzung in den Unternehmen

Ausgebuchte GDPdU-Veranstaltungen vermitteln den Eindruck, dass die Unternehmen jetzt zum Handeln entschlossen sind. Dieser Eindruck kann jedoch trügen. Erst 30 % der größeren deutschen Unternehmen seien bis jetzt mit einem GDPdU-Projekt befasst, so eine Einschätzung am Rande der Konferenz. Wie ist der Stand dann erst bei den mittleren und kleineren Unternehmen?

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3. GDPdU-Jahreskonferenz - Rückblick und Erkenntnisse

28.03.2024

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