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audiconale 08 - Rückblick

Von Gerhard Schmidt

Wieder einmal bot die audiconale, die Jahresveranstaltung der Audicon GmbH, Mitte Oktober in Köln Gelegenheit zum Resümee über den Stand der elektronischen Steuerprüfung und die Anwendung der offiziellen Prüfsoftware durch die Finanzverwaltung. Eingangs der Veranstaltung zeichnete Bernhard Lindgens vom Bundeszentralamt für Steuern in großen Linien die „Aktuellen Entwicklungen in der Finanzverwaltung“. Zum Schluss gewährte Martin Henn von der Oberfinanzdirektion Rheinland einen Einblick in die „Digitale Datenanalyse in der Betriebsprüfungspraxis“, so wie sie heute zum Einsatz kommt.

„Eine risikoorientierte Fallauswahl führt statistisch belegt zu deutlich höheren steuerlichen Mehrergebnissen als turnusmäßige Prüfungen.“ So die Rechnungshöfe. Das hat sich, so Lindgens, die Finanzverwaltung zu Herzen genommen und ein bundeseinheitliches Risikomanagementsystem in der Außenprüfung entwickelt. Zielsetzung ist eine Prüfung der steuerpflichtigen Unternehmen innerhalb der Verjährungsfristen, bei denen von einem hohen steuerlichen Risiko ausgegangen werden kann. Auswahlkriterien sind dabei nach der Bundesarbeitsgruppe „Strategie“ die Betriebsgrößenklasse (neue Einteilung zum 1. Januar 2007), Risikoparameter sowie ein „Compliance“-Faktor. Voraussetzung für den Einsatz eines Risikomanagementsystems sind maschinell auswertbare Daten. Diese werden bei der Einnahmenüberschussrechnung durch eine Verkennzifferung der Anlage EÜR gewonnen, bei bilanzierenden Unternehmen durch die standardisierte, elektronisch übermittelte Bilanzen und Gewinn- und Verlustrechnungen. Spätestens ab 2010 ist dies lückenlos möglich, wenn das „Gesetz zur Modernisierung und Entbürokratisierung des Steuerverfahrens“ in seiner jetzigen Form in Kraft tritt,  denn darin wird die elektronische Übermittlung von Bilanzen und Gewinn- und Verlustrechnungen explizit gefordert.

Wie hat sich die Praxis des Datenzugriffs inzwischen entwickelt? Zunächst sammelten und sammeln die Prüfungsdienste Erfahrungen mit der mit der maschinellen Auswertbarkeit von Finanz- und Lohnbuchhaltungsdaten. Nun steht die Ausweitung des Datenzugriffs auf die der eigentlichen Buchhaltung vor- oder nachgelagerte Systeme wie Kassen-, Materialwirtschafts- oder Auftragssteuerungssysteme an. Hintergrund dafür ist unter anderem die Umsatzsteuererhöhung zum 1. Januar 2007 mit dem Fokus auf die Angabe des tatsächlichen Leistungszeitpunkts in Rechnungen.

Beispiele für die Ausweitung des Datenzugriffs unter anderem auch auf die Anlagenbuchhaltung zeigte Martin Henn live mit Prüfmakros für

  • Abgleich von Anlagenbuchhaltung und Finanzbuchhaltung
  • Abgleich Buchwerte Anlagevermögen
  • Abgleich Nutzungsdauer
  • Abgleich AfA-Wechsel
  • Investitionsabzugsbetrag
  • Streichung der degressiven AfA
  • Änderung bei geringwertigen Wirtschaftsgütern
  • Hinzurechnung bei Dauerschulden
  • Nichtabzugsfähigkeit der GewSt als Betriebsausgabe


Die Sanktionsmöglichkeiten der Finanzverwaltung bei Mängeln im Zusammenhang mit der elektronischen Steuerprüfung sind nach wie vor nicht sehr mächtig. Eine Möglichkeit ist laut Henn nach einer Betriebsprüfung die Aufforderung an das Unternehmen, die Mängel abzustellen und dies dann bei einer zeitnah folgenden Umsatzsteuersonderprüfung zu kontrollieren. Dies könnten etwa Mängel bei der Verfahrensdokumentation sein.

Das Thema Verfahrensdokumentation als elementare Compliance-Anforderung tauchte in vielen Vorträgen der Audiconale auf. Doch nicht nur die Unternehmen, auch die Finanzverwaltung scheint sich damit noch schwer zu tun. Auf seine Erfahrungen bei Betriebsprüfungen angesprochen, antwortete ein referierender Steuerberater: „Nach einer Verfahrensdokumentation hat bisher noch kein Prüfer gefragt.“

Das Fazit der audiconale 08 im Hinblick auf die elektronische Steuerprüfung: auch sieben Jahre nach Veröffentlichung der GDPdU bleiben den Unternehmen und der Finanzverwaltung noch reichlich Herausforderungen zu meistern.



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audiconale 08 - Rückblick

28.03.2024

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