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Die steuerliche Betriebsprüfung

Die Reichweite des Datenzugriffs bei Überschussrechnern (§ 4 Abs. 3 EStG) nach dem BFH-Urteil vom 24.6.2009 (VIII R 80/06)

Aufbewahrungspflicht und gesetzlich nicht geforderte Aufzeichnungen im Sinne des § 146 Abs. 6 AO

Zum hier besprochenen Urteil hat der Autor eine ausführliche Rezension verfasst, die in "Die steuerliche Betriebsprüfung" (StBp) 12/2009 veröffentlicht ist.

Von Willi Härtl

07.12.2009

Willi Härtl

Willi Härtl
Dipl.Finw.(FH) Willi Härtl ist seit 1974 in der Finanzverwaltung tätig, heute als Sachgebietsleiter Betriebsprüfung beim Finanzamt Weiden. Er ist Leiter der Bund-Länder-Arbeitsgruppe "IDEA-Schulung" und mit der Weiterentwicklung der Prüfungstechnik und Fortbildung in Bayern befasst .

Das derzeit  vom BMF noch nicht im Bundessteuerblatt zur Veröffentlichung freigegebene Urteil des BFH vom 24.6.2009 zum Datenzugriff bei Überschussrechnern erzeugt eine unharmonische Dissonanz des Dreiklangs "Aufzeichnungspflicht bzw. freiwillige Aufzeichnungen - Aufbewahrungspflicht - Mitwirkungspflicht" in der Klangfarbe der langjährigen Verwaltungsauffassung. Besonders im Fokus steht der Zweiklang "Aufzeichnungen - Aufbewahrungspflicht". Die am 23.9.2009 vom BFH veröffentlichte Grundsatzentscheidung erzeugt m.E. insgesamt gesehen mehr Widersprüche, als sie offene Fragen klärt. So bleibt abzuwarten, ob das BMF dem Urteil allgemein folgen wird, oder ob klarstellende gesetzliche Regelungen erfolgen, so dass die langjährige Rechtsauffassung der Verwaltung unzweifelhaft und aus gutem Grund weiterhin Bestand hat.

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Willi Härtl: Die Reichweite des Datenzugriffs bei Überschussrechnern (§ 4 Abs. 3 EStG) nach dem BFH-Urteil vom 24.6.2009 (VIII R 80/06)

28.03.2024

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