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Rechtmäßigkeit eines Verlangens, bestimmte Daten auf einem Datenträger zur Verfügung zu stellen

Urteil des Finanzgerichts Münster vom 07.11.2014 - 14 K 2901/13 AO -

15.01.2015

Das Finanzgericht Münster urteilte am 07.11.2014: Bei der Auswahl der Zugriffsmethode hat das Finanzamt den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zu beachten. Wenn ein Unternehmen (hier eine Apotheke) dem Betriebsprüfer einen mittelbaren und unmittelbaren Datenzugriff auf das Warenwirtschaftssystem einräumt, sowie ihm sämtliche angeforderten Unterlagen in schriftlicher Form vorlegt, darf das Finanzamt nicht auf einer Datenträgerüberlassung bestehen, wenn das Unternehmen nicht über die technischen Mittel verfügt, einen entsprechenden Datenträger zu erstellen.

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Finanzgericht Münster: Rechtmäßigkeit eines Verlangens, bestimmte Daten auf einem Datenträger zur Verfügung zu stellen

18.03.2024

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