18.03.2024
|
Rechtmäßigkeit eines Verlangens, bestimmte Daten auf einem Datenträger zur Verfügung zu stellenUrteil des Finanzgerichts Münster vom 07.11.2014 - 14 K 2901/13 AO -15.01.2015 Das Finanzgericht Münster urteilte am 07.11.2014: Bei der Auswahl der Zugriffsmethode hat das Finanzamt den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zu beachten. Wenn ein Unternehmen (hier eine Apotheke) dem Betriebsprüfer einen mittelbaren und unmittelbaren Datenzugriff auf das Warenwirtschaftssystem einräumt, sowie ihm sämtliche angeforderten Unterlagen in schriftlicher Form vorlegt, darf das Finanzamt nicht auf einer Datenträgerüberlassung bestehen, wenn das Unternehmen nicht über die technischen Mittel verfügt, einen entsprechenden Datenträger zu erstellen.© Copyright Compario 2024, Autorenrechte bei den Autoren |
AktuellEditorialAus dem BMFDiskussionsentwurf Buchführungsdatenschnittstellenverordnung RegelungsvorhabenRechtsprechungEinzelaufzeichnungspflicht bei Einnahmen-Überschussrechnung RechtsprechungBetriebsprüfung auch nach dem Tod des Geschäftsinhabers zulässig Aus der FinanzverwaltungThüringer Finanzämter setzen verstärkt auf Kassen-Nachschauen LiteraturBetriebsprüfung und Steuerfahndungsprüfung (Jörg Burkhard) PolitikBundesregierung droht in der Digitalpolitik jedes zweite ihrer Ziele zu verfehlen PolitikBundessteuerberaterkammer fordert mehr Bürokratieentlastung Verfahrens- dokumentation-CommunityWas haben ein Mietwagen und eine Besteckschublade mit der Verfahrensdokumentation zu tun? RechnungshofVerfahren, Möglichkeiten und Wirksamkeit der Kassen-Nachschau nach § 146b AO Partner-PortalVeranstalter |
18.03.2024