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Gericht

Rechtmäßigkeit einer bilateralen Betriebsprüfung zur Überprüfung von Verrechnungspreisen

Urteil des Finanzgerichts Köln vom 23.5.2017 - 2 V 2498/16 -

20.07.2017

Die Informationsweitergabe zum Zwecke der Vorbereitung, Vereinbarung und Durchführung einer bilateralen Betriebsprüfung der deutschen und niederländischen Finanzverwaltung ist dann rechtmäßig, wenn die Erkenntnisse aus dieser Betriebsprüfung für die Besteuerung im ersuchenden Staat (hier: Deutschland) voraussichtlich erheblich sind. Hierbei sei die Gestaltung von Verrechnungspreisen zwischen in Deutschland und teilweise im Ausland ansässigen Konzerngesellschaften, die Auswirkung auf die Gewinnverteilung hat, für die Besteuerung in Deutschland erheblich. So entschied das Finanzgericht Köln.

 

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18.03.2024

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