28.03.2024
|
Aufzeichnungspflicht von Barumsätzen bei EinnahmenüberschussrechnungUrteil des Finanzgerichts Hamburg vom 01.08.2016 (2 V 115/16)21.11.2016 Auch bei der Einnahmenüberschussrechnung müssen Geschäftsvorfälle fortlaufend, vollständig und richtig verzeichnet werden. Im bargeldintensiven Bereich ist dafür regelmäßig die Führung von Aufzeichnungen ähnlich einem Kassenbuch oder einem Kassenbericht notwendig. Eine veränderbare Excel-Tabelle genügt diesen Anforderungen regelmäßig nicht. So entschied das Finanzgericht Hamburg.
© Copyright Compario 2024, Autorenrechte bei den Autoren |
AktuellEditorialVon der Datenträgerüberlassung zur Datenüberlassung Aus dem BMFLeitfädenGoBD-Leitfaden für die Unternehmenspraxis Version 4.2 Aus dem BMFAus dem BMFAEAO zu § 158 zur Beweiskraft der Buchführung neu gefasst Aus der FinanzverwaltungHamburger Steuerfahndung erzielte 2023 Mehrergebnis von fast 100 Mio. Euro RechtsprechungBFH zu den Anforderungen an ein elektronisches Fahrtenbuch RechtsprechungOrdnungsmäßigkeit eines elektronischen Fahrtenbuchs Aus dem BMFDiskussionsentwurf Buchführungsdatenschnittstellenverordnung Verfahrens- dokumentation-CommunityWas haben ein Mietwagen und eine Besteckschublade mit der Verfahrensdokumentation zu tun? Partner-PortalVeranstalter |
28.03.2024