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Schätzung von Besteuerungsgrundlagen wegen schwerwiegender Mängel der Kassenbuchführung in einem Schnellrestaurant

Urteil des Finanzgerichts Bremen vom 20.04.2016 (1 K 88/13 6)

15.11.2016

Nach einem Urteil des Finanzgerichts Bremen zu elektronischen Registrierkassen ist das Finanzamt bei nichtordnungsgemäßer Kassenführung zur Hinzuschätzung von Betriebseinnahmen auf Basis des Gesamtstornos von Betriebseinnahmen berechtigt.

Im Streitfall verbuchte ein Unternehmen (Schnellrestaurant) seine Einnahmen nicht täglich sondern monatlich. Umfangreiche Stornierungen erfolgten, insbesondere nach Betriebsschluss. Die nachträglichen Stornierungen waren aus den Tagesendsummenbons nicht erkennbar. Das Finanzamt schätzte Betriebseinnahmen hinzu, basierend auf dem Gesamtstorno. Das Unternehmen klagte dagegen. Das Finanzgericht Bremen hielt die Klage für unbegründet.

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28.03.2024

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