![]() |
![]() |
![]() |
![]() |
![]() |
|
Verzicht auf die Schlussbesprechung und Folgen für den Eintritt der FestsetzungsverjährungUrteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 20.10.2015 - IV B 80/14 -07.12.2015 Verzichtet ein Steuerpflichtiger bei einer Außenprüfung auf die Schlussbesprechung, darf das Finanzamt auch keine Schlussbesprechung mehr ansetzen. Der Verzicht auf eine Schlussbesprechung kann den Eintritt der Festsetzungsverjährung zur Folge haben. So entschied der Bundesfinanzhof.© Copyright Compario 2019, Autorenrechte bei den Autoren |
![]() |
AktuellEditorialSteuerkontrollsystem statt Steuerprüfung Aus der FinanzverwaltungBerlin erzielt 2018 Mehrergebnis von knapp 16 Mio. Euro bei Betriebsprüfungen im Gastronomiebereich PrüfungspraxisLiteraturLexikon der Kassenführung (Gerd Achilles, Hermann Pump) (IT-)ManagementWhite Paper: E-Mail-Archivierung und DSGVO (Axel-Michael Wagner) Aus dem BMFDigitalisierungStudie D21-Digital-Index 2018 / 2019: Digitalisierung in der Mitte der Gesellschaft angekommen LiteraturGoBD-Praxisleitfaden der AWV: Verfahrensdokumentationen richtig umsetzen Verfahrens- dokumentationShop mit Mustern für Verfahrensdokumentation eröffnet RechtlichesStellungnahmen von Verbänden und Kammern zum Entwurf der Neufassung der GoBD Für SteuerberaterKostenloses Verzeichnis für Kanzleien mit GoBD-Service Partner-PortaleVeranstalter |
![]() |