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Voraussetzungen für die Nichtigkeit der Prüfungsanordnung bei einer Auftragsprüfung wegen mangelnder Bestimmtheit

Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 08.06.2013 - VIII R 15/12 -

19.12.2013

Der Bundesfinanzhof entschied: Die Prüfungsanordnung des beauftragten Finanzamts ist hinreichend begründet, wenn sie die für die Ermessensausübung auch des beauftragenden Finanzamts maßgebenden Erwägungen enthält. Sie ist nicht wegen fehlender Bestimmtheit nichtig, wenn für den Steuerpflichtigen der Regelungsgehalt nicht ernsthaft zweifelhaft sein kann. Das vorübergehende Bestehen von zwei Prüfungsanordnungen, die sich inhaltlich nicht widersprechen, führt nicht zu deren Nichtigkeit.

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Voraussetzungen für die Nichtigkeit der Prüfungsanordnung wegen mangelnder Bestimmtheit - BUNDESFINANZHOF Urteil vom 6.8.2013, VIII R 15/12

28.03.2024

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