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Gesetz zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen aus österreichischer Perspektive

Der Manipulationsschutz ist nun fix - aber auch eine Belegerteilungspflicht light

Von Markus Knasmüller

18.12.2016

Dr. Markus Knasmüller

Dr. Markus Knasmüller
Dr. Markus Knasmüller ist Leiter und Sprecher des Arbeitskreises Kassensoftware beim Fachverband UBIT der Wirtschaftskammer Österreich und war dadurch in die Begutachtung aller relevanten Gesetze eingebunden. Er ist Abteilungsleiter für Software-Entwicklung und Prokurist der BMD Systemhaus GmbH in Steyr, dem wohl führenden österreichischen Hersteller von ERP-Software, sowie gerichtlich zertifizierter Sachverständiger, unter anderem für Kassensoftware.

Das Gesetz ist nun beschlossen, etwas anders als ursprünglich geplant, mit einer Reihe von Ausnahmen. Die Kernpunkte sind:

Das Gesetz ist nun beschlossen, etwas anders als ursprünglich geplant, mit einer Reihe von Ausnahmen, die Kernpunkte sind:

  • Eine verpflichtende Einzelaufzeichnung kommt, wobei es dafür eine Ausnahme gibt: Werden Waren an eine Vielzahl von nicht bekannten Personen gegen Barzahlung verkauft, so gilt dies nicht, sofern kein elektronisches Aufzeichnungssystem verwendet wird. Die Regelung ist vergleichbar mit der „Kalten Hand“ in Österreich, nur völlig ohne Betragsgrenze und auch ohne Diskussion, ob der Verkauf im Freien oder nicht stattfindet. Da ist also nach wie vor der Kassensturz möglich.


  • Es kommt nun doch eine Belegausgabepflicht, aber doch deutlich eingeschränkt. Werden nämlich Waren an eine Vielzahl von nicht bekannten Personen verkauft, können die Finanzbehörden von dieser befreien. Da dies insbesondere im Handel und in der Gastronomie ja fast immer der Fall ist, sind viele Befreiungen zu erwarten.


  • Meldepflicht für Kassen kommt: Wie in Österreich müssen auch die Kassen in Deutschland angemeldet werden und zwar mit Seriennummer und Datum der Anschaffung. Auch die Außerbetriebnahme ist zu melden. Eine Regelung für die Meldung von Ausfällen ist jedoch noch nicht erkennbar.


  • Kassennachschauen wird es schon ab 2018 geben, die Manipulationssicherheit kommt aber erst 2020.


  • Und Kassen, die nicht umrüstbar sind, dürfen bis Ende 2022 weiterverwendet werden.


  • In Wahrheit noch völlig unklar ist aber, wie der Manipulationsschutz im Detail aussehen wird. Wenn man sich die Kommentare und auch die Stellungnahmen dazu ansieht, dann dürfte er der österreichischen Lösung nicht unähnlich sein, aber genaueres wird wohl erst klar werden, wenn der BSI das Konzept dafür vorlegt. Das bleibt abzuwarten und dürfte frühestens 2017 der Fall sein.

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28.03.2024

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