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DFKA

Kassenhersteller zum Referentenentwurf der Kassensicherungsverordnung

10.05.2017

Der Deutscher Fachverband für Kassen- und Abrechnungssystemtechnik (DFKA) hat sich mit dem Referentenentwurf der Kassensicherungsverordnung auseinandergesetzt. Zwei konkrete Anforderungen sorgen aus seiner Sicht für unnötige hohe Kosten und Wettbewerbsverzerrungen und werden die weitere technische Entwicklung behindern. Sie stellen also das Gegenteil der politisch ausdrücklich gewollten Technologieoffenheit dar. Der DFKA plädiert daher dringend für eine Veränderung in diesen beiden Punkten.

Fazit

Aus der Analyse lassen sich die folgenden Erkenntnisse gewinnen:

  • Die Aufzeichnung anderer Vorgänge bis hin zu jeder einzelnen Eingabe kann eine Kassen-Nachschau nicht erleichtern.
  • Bei „naiven" Manipulationen können die Aufzeichnungen während einer Betriebsprüfung zu einem entsprechenden Verdacht führen.
  • Sobald die Kassensoftware Funktionen zur Manipulationen der anderen Vorgänge selbst enthält, sind diese nur zufällig und mit hohem Aufwand erkennbar.
  • Die Kassensoftware selbst müsste also vertrauenswürdig sein, damit die Aufzeichnung der anderen Vorgänge bei Betriebsprüfungen hilft und damit einen wirklichen Nutzen hätte. Die Vertrauenswürdigkeit der Kassensoftware ließe sich jedoch nur über vom Gesetzgeber ausdrücklich nicht gewollte Bauartanforderungen an die Kasse(nsoftware) und eine Zertifizierung bzw. andere Feldüberwachungsmaßnahmen herstellen. In diesem Fall könnte man die entsprechenden Manipulationsmöglichkeiten aber bereits per Bauartanforderung ausschließen.
  • Eine verzögerte Aufzeichnung kann mit Hilfe von gesicherten Uhrzeitinformationen bei einer Prüfung erkannt werden. Genauso ist dies aber durch Kassen-Nachschauen erkennbar. Diese müssen ohnehin stattfinden, um die weitaus naheliegenderen Manipulationen durch Nichteingabe erkennen zu können.


Ein Nutzen der Aufzeichnung anderer Vorgänge ist also nicht erkennbar. Gesicherte Zeitinformationen
können in einem Spezialfall helfen – bei den ohnehin erforderlichen KassenNachschauen
mit Kontrolle der Belegausgabepflicht sind sie überflüssig.

 

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DFKA: Stellungnahme zum Referentenentwurf der Kassensicherungsverordnung (KassenSichV)

28.03.2024

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