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BStBK-Hinweise für ein steuerliches innerbetriebliches Kontrollsystem23.07.2018 Die Bundessteuerberaterkammer (BStBK) veröffentlichte Hinweise für Steuerberater zum Einsatz eines steuerlichen innerbetrieblichen Kontrollsystems – Steuer-IKS. Diese enthalten u. a. anschauliche Fallbeispiele und wichtige Hilfestellungen zum Aufbau eines solchen Systems in Unternehmen. Die Einrichtung eines innerbetrieblichen Kontrollsystems soll der ordnungsgemäßen Abwicklung von Steuerprozessen dienen und kann damit den Vorwurf der Steuerhinterziehung entkräften.© Copyright Compario 2024, Autorenrechte bei den Autoren |
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