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Umfrage zur GDPdU - Antworten des Bundesverband der deutschen Industrie (BDI)Der Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI) gab folgende Antworten auf die Umfrage "2 Jahre GDPdU - Efahrungen, Forderungen, Empfehlungen". Die Antworten basieren auf den Erfahrungen einiger Unternehmen insbesondere im Rahmen von Lohnsteueraußenprüfungen und geben von daher keinen repräsentativen Durchnschnitt wieder.Welche Erfahrungen haben Sie/Ihre Mitglieder/Ihre Kunden bisher mit der elektronischen Steuerprüfung nach den GDPdU gemacht?Die Finanzverwaltung ist häufig technisch und vom Wissensstand nicht in der Lage, die elektronische Steuerprüfung durchzuführen. Da insbesondere die Bundesprüfung technisch und vom Wissensstand gut ausgerüstet ist, dürfte sich die elektronische Steuerprüfung vorerst auf die Prüfung von Großunternehmen beschränken. Die Prüfungszeiten im Unternehmen werden nicht kürzer, es wird jedoch die Zeitersparnis durch die elektronische Prüfung für eine tiefere Prüfung genutzt. Wo sehen Sie noch wesentliche Probleme bei der Umsetzung der elektronischen Steuerprüfung?Von Seiten der Finanzverwaltung wir nicht dokumentiert, was geprüft wurde. Des weiteren gibt es keine Garantie für eine Nicht-Weiterverwendung der Daten durch die Finanzverwaltung. Die Verhältnismäßigkeit der zu erfüllenden Anforderungen dürfte vielfach noch die Finanzgerichte beschäftigen. Welche Anforderungen der GDPdU halten Sie für nicht verhältnismäßig?Das scheint sich in der Praxis einzuspielen. So gibt es zum Teil Vereinberungen mit der Finanzverwaltung, welche Daten konkret geliefert werden sollen. Dies erleichtert insbesondere die Archivierung. Was jedoch nach wie vor fehlt, sind klare Abgrenzungen, was steuerlich relevant ist und was nicht. Dies erschwert natürlich die Archivierung. Welche Forderungen und Wünsche haben Sie an die Finanzverwaltung und an den Gesetzgeber?Eine Klarstellung entsprechend dem vorstehenden Punkt. Was empfehlen Sie den von den GDPdU betroffenen Unternehmen zum jetzigen Zeitpunkt?Wir geben keine Empfehlungen ab. © Copyright Compario 2019, Autorenrechte bei den Autoren |
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