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Newsletter Ausgabe 6-2018 vom
30. Juni 2018

Inhalt:

MAGAZIN


MESSE

Editorial: BSI macht Steuer- und Wirtschaftspolitik

 

Lange haben wir darauf gewartet, mit welchen Konzepten das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) den Steuerbetrug mit manipulierten elektronischen Kassen bekämpfen will. Nun wissen wir es. Das BSI hat jüngst geliefert, was der Gesetzgeber und die Finanzverwaltung bei ihm bestellt hatten: Technischen Richtlinien, die technische Anforderungen an das Sicherheitsmodul, das Speichermedium und die einheitliche digitale Schnittstelle eines elektronischen Aufzeichnungssystems festlegen.

Was bedeuten die Richtlinien des BSI konkret? Das kann aktuell nicht einmal der Deutsche Fachverband für Kassen- und Abrechnungssystemtechnik (DFKA) genau sagen. Seine erste Einschätzung: „Damit dürften die Preise für die Systemumstellung und -projektierung, die notwendigen Dienstleistungen an umrüstbarer Hardware und Software und die Kosten für Zertifizierungen, Verwaltungs- und Prüfungsleistungen in ungewollte Höhen wachsen. Darüber hinaus werden Bauelemente (z.B. zur funktionellen Echtzeitverknüpfung) gefordert, die bisher nicht am Markt erhältlich sind und damit auch als erfahrungslos gelten."

Der im Gesetzentwurf zum „Gesetz zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen" angegebene Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft von einmalig rund 470 Mio. Euro für die Neuanschaffung und Umstellung der Geräte war ziemlich sicher nicht das zentrale Kriterium des BSI bei der Erarbeitung seiner technischen Richtlinien. Die Kosten für die Unternehmen dürften also höher werden als vom Gesetzgeber gewollt. Und damit macht das BSI nicht nur Steuer- sondern auch Wirtschaftspolitik.

Ihr Gerhard Schmidt

Kassen: BSI veröffentlicht Anforderungen an elektronische Aufzeichnungs- und Sicherungssysteme

Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik hat nach § 5 der Verordnung zur Bestimmung der technischen Anforderungen an elektronische Aufzeichnungs- und Sicherungssysteme im Geschäftsverkehr (Kassensicherungsverordnung - Kassen­SichV) im Benehmen mit dem Bundesministerium der Finanzen in Technischen Richtlinien die technischen Anforderungen an das Sicherheitsmodul, das Speichermedium und die einheitliche digitale Schnittstelle des elektronischen Aufzeichnungssystems festgelegt.

Aus dem BMF: BMF-Schreiben zur Kassennachschau

Im Gesetz zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen wurde als neues Prüfinstrument die Kassennachschau eingeführt. Das BMF-Schreiben präzisiert die Sicht der Finanzverwaltung dazu.

Aus dem BMF: BMF-Schreiben zur Einzelaufzeichnungs­pflicht

Im Gesetz zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen wurde § 146 AO geändert. Das BMF-Schreiben präzisiert die Sicht der Finanzverwaltung insbesondere zur Einzelaufzeichnungspflicht außerdem zu Verzögerungsgeld und DV-gestützte Buchführung und Aufzeichnungen.

Aus dem BMF: Um­satz­steu­er-Son­der­prü­fung führ­te 2017 zu Meh­r­er­geb­nis­sen in Hö­he von rund 1,53 Mrd. Eu­ro

Nach den statistischen Aufzeichnungen der obersten Finanzbehörden der Länder haben die im Jahr 2017 durchgeführten Umsatzsteuer-Sonderprüfungen bei der Umsatzsteuer zu einem Mehrergebnis von rund 1,53 Mrd. Euro geführt. Jeder Prüfer führte im Durchschnitt 45 Sonderprüfungen durch. Dies bedeutet für jeden eingesetzten Prüfer ein durchschnittliches Mehrergebnis von rd. 0,83 Mio. Euro.

Rechtsprechung: Rechtswidriger Übergang von einer USt-Nachschau zur USt-Sonderprüfung

Das Finanzgericht Hamburg entschied: 1. Es besteht ein berechtigtes Interesse an der baldigen Feststellung der Rechtswidrigkeit der Durchführung einer USt-Sonderprüfung, wenn aus dieser Feststellung ein strafrechtliches Verwertungsverbot in einem bereits eingeleiteten Steuerstrafverfahren folgen kann und eine Klärung nicht über eine Anfechtung einer Prüfungsanordung bzw. einer Mitteilung des Übergangs zu einer Außenprüfung möglich ist. 2. Die Durchführung einer USt-Sonderprüfung ohne Prüfungsanordnung gem. § 196 AO oder Mitteilung eines Übergangs zu einer Außenprüfung gem. § 27b Abs. 3 UStG ist rechtswidrig. 3. Zu nicht nachvollziehbaren Gründen für einen Übergang zu einer Außenprüfung gem. § 27b Abs. 3 UStG.

Literatur: Rechnungslegung, Steuern, Corporate Governance, Wirtschaftsprüfung und Controlling

In dieser Festschrift für Prof. Dr. Carl-Christian Freidank zeigen renommierte Fachvertreter aus der Wissenschaft und Praxis aktuelle Problemfelder auf und geben Handlungsempfehlungen zu den Bereichen Rechnungslegung, Steuern, Corporate Governance, Wirtschaftsprüfung und Controlling.

Veranstaltungen: Termine der nächsten Monate

* 04.07.-05.07. Dortmund: Fachtagung Digitale Datenanalyse (Datev)
* 05.07. Webinar: Abschlusserstellung, Konsolidierung, Prüfungsvorbereitung - schnell, sicher und professionell (Audicon)
* 11.07.-12.07. Stuttgart: Fachtagung Digitale Datenanalyse (Datev)
* 08.10.-09.10. Berlin: Exchange Summit 2018 (Vereon)
* 05.11. Duisburg: Kassenprüfung des Finanzamts (Steuerseminare Rhein-Ruhr)
* 19.11. Duisburg: Die Friseur- und Kosmetikbranche im Fokus der Betriebsprüfer (Steuerseminare Rhein-Ruhr)
* 27.11. Berlin: Praxiswerkstatt Kassenprüfung mit DATEV Datenprüfung (Datev)

GISA: GISA-Praxisforum: Digitale Prozesse auf den 6. und 7. September 2018 verschoben

Es brummt in den Fach- und IT-Abteilungen der Unternehmen. Besonders bei der Umsetzung der Anforderungen der DSGVO, vor allem der Löschvorgaben werden gerade viele neue Erfahrungen gesammelt. Um diese zu nutzen und auszutauschen, ist das diesjährige GISA-Praxisforum: Digitale Prozesse auf den 6. und 7. September 2018 verschoben.

DATEV: Digitale Datenanalyse im DATEV-Blog

Auf der Fachtagung Digitale Datenanalyse am 6. und 7. Juni 2018 in Berlin sprach Tobias Teutemacher, Steuerfahnder beim Finanzamt für Steuerstrafsachen und Steuerfahndung Münster, zum Thema „Digitale Kassen- und Wirtschaftsdaten im Blickwinkel der Summarischen Risikoprüfung“.  Im DATEV-Blog gibt er Antworten auf die Frage: „Welche Vorteile bringt die digitale Analyse von Daten für Kanzleien und Unternehmen?“

Audicon: Webinar-Tipp: Abschlusserstellung, Konsolidierung, Prüfungsvorbereitung - schnell, sicher und professionell

Manuell erstellte XLS-Lösungen, unübersichtliche Ablageorte von Dokumenten oder Inkongruenzen bei Bilanzpositionen – die Herausforderungen für Unternehmen bei der Abschlusserstellung sind vielfältig und die Anforderungen an eine effiziente Software hoch. Wie die Wohnbaugesellschaft Freiburger Stadtbau GmbH diese Herausforderungen erfolgreich bewältigen konnte, darüber informiert die Audicon GmbH in einem kostenlosen Webinar Anfang Juli.

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