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Newsletter Ausgabe 7-2016 vom
27. Juli 2016

Inhalt:

MAGAZIN


MESSE

Editorial: Kassengeräte: Endspurt – Warten – Neuinvestition

 

Die Zeit läuft ab: Ab 01.01.2017 dürfen für die Einnahmenaufzeichnungen über Datenvorsysteme nur elektronische Registrierkassen (darunter fallen auch Taxameter oder bestimmte Waagen) verwendet werden, die eine Datenhaltung (Journaldaten, Stammdaten, aufzeichnungs- und aufbewahrungspflichtige Unterlagen) ermöglichen. Sechs Jahre Zeit zur Nachrüstung oder Ersatzbeschaffung hatten die betroffenen Unternehmen. Es musste wohl einiges in neue Geräte investiert werden. Oder muss noch investiert werden, um die Anforderungen des BMF-Schreibens von 2010 „Aufbewahrung digitaler Unterlagen bei Bargeschäften“ zu erfüllen.

Eine sichere Investition ist das allerdings nicht. Denn inzwischen hat das Bundeskabinett den Entwurf eines Gesetzes zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen beschlossen. Und darin werden neue technische Anforderungen an Kassensysteme gestellt. Welche das konkret sind? Kann noch nicht gesagt werden. Das soll das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik erst noch festlegen. Und anschließend dann entsprechende Zertifikate vergeben. Wann die ersten zertifizierten Kassen auf den Markt kommen? Keine Ahnung. Wann aber jeder eine zertifizierte Kasse haben muss, steht schon fest: Ab dem 1. Januar 2020, in Ausnahmefällen bis Ende 2022. Und was das alles kosten soll, wissen wir auch schon. Als Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft werden im Gesetzentwurf rund 470 Mio. Euro für Neuanschaffung und Umstellung der Geräte und jährlich laufend rund 106 Mio. Euro angegeben. Wird es dabei bleiben oder wird es für die Wirtschaft doch viel teurer? Wie seriös sind diese Zahlen kalkuliert? Stutzig macht hier der beschriebene Erfüllungsaufwand im Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik. Dort sollen gerade einmal zwei Stellen im höheren Dienst ausreichen, die rund 1.500 verschiedenen hierzulande angebotenen Kassensysteme zu zertifizieren. Gehen wir einmal von äußerst effizienten BSI-Mitarbeitern aus, die es schaffen, pro Tag ein System zu zertifizieren … .

Irgendwie geht für mich die Rechnung nicht auf. Insbesondere solange Registrierkassenpflicht wie Belegausgabepflicht nicht vorgesehen sind.

Ihr Gerhard Schmidt

Gesetzgebung: Bundeskabinett beschließt Entwurf eines Gesetzes zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen

Elektronische Registrierkassen müssen künftig über eine zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung verfügen. Das hat das Bundeskabinett am 13. Juli 2016 mit dem „Entwurf eines Gesetzes zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen“ beschlossen. Damit soll Steuerhinterziehung durch manipulierte Kassenaufzeichnungen wirksam bekämpft werden.

Kommentare: Manipulationssichere Registrierkasse - was Deutschland von Österreich lernen könnte (Markus Knasmüller)

Am 13. Juli dieses Jahres hat in Deutschland das Bundeskabinett den Gesetzesentwurf für  manipulationssichere Registrierkassen ab 2019 verabschiedet. Deutschland ist damit eines der letzten Länder Europas, das einen derartigen Schutz einführt. Die Nachbarn Österreich und Tschechien sind gerade dabei. Insbesondere von der österreichischen Registrierkassensicherheitsverordnung wurden offensichtlich viele Teile in den vorliegenden Referentenentwurf übernommen. Aus den Erfahrungen der Österreichern könnte aber auch allerhand gelernt werden.

Management: Vorgaben an ein Tax Compliance-System am Beispiel der Umsatzsteuer (Stefan Groß, Philipp Matheis, Bernhard Lindgens,)

Die Autoren kommen in dem 22-seitigen Artikel zu dem Ergebnis: Ein funktionierendes VAT Compliance-System kann als Indiz gegen Vorsatz und Leichtfertigkeit gesehen werden, so auch der Diskussionsentwurf für einen neuen Anwendungserlass zu § 153 AO. Umso mehr müssen sich Unternehmen mit der Implementierung entsprechender Systeme und Strukturen auseinandersetzen. Der Umsatzsteuer kommt dabei aufgrund ihres Risikopotenzials eine besondere Bedeutung zu.

Rechtsprechung: Zuschätzung im Rahmen der Außenprüfung eines Imbissbetriebs

Das Finanzgericht Hamburg hat entschieden, dass die im Zeitpunkt einer Außenprüfung festgestellten Umsätze auch den zurückliegenden Prüfungsjahren im Rahmen einer Schätzung der Besteuerungsgrundlagen zugrunde gelegt werden könnten, sofern sich die wirtschaftlichen Verhältnisse zwischenzeitlich nicht wesentlich geändert hätten.

Aus dem BMF: Ergebnisse der Lohnsteuer-Außenprüfung im Kalenderjahr 2015

Nach den statistischen Aufzeichnungen der obersten Finanzbehörden der Länder haben die Lohnsteuer-Außenprüfungen im Kalenderjahr 2015 zu einem Mehrergebnis von 890 Mio. Euro geführt. Von den insgesamt 2.501.713 Arbeitgebern wurden 106.721 Arbeitgeber abschließend in 2015 geprüft. Es handelt sich hierbei sowohl um private Arbeitgeber als auch um öffentliche Verwaltungen und Betriebe. Im Kalenderjahr 2015 wurden durchschnittlich 2.052 Prüfer eingesetzt.

Aus dem BMF: Neues Vordruckmuster "Bericht über die Umsatzsteuer-Sonderprüfung"

Das mit BMF-Schreiben vom 2.6.2014 eingeführte Vordruckmuster USt 7 B (Bericht über die Umsatzsteuer-Sonderprüfung) wurde überarbeitet.

Veranstaltungen: Fachtagung „Digitale Datenanalyse 2016“ - Rückblick (Gerhard Schmidt)



Kasse 2017, Verfahrensdokumentation, Prüfung von Vorsystemen, Prüfungsmethoden des Fiskus. Das waren die Schwerpunkte der „Fachtagung Digitale Datenanalyse 2016“ der Datev. Alles brennende Themen, mit denen sich die Unternehmen heute – betreut von ihrem Steuerberater – auseinandersetzen müssen. Doch was genau ist zu tun? Wie agiert und plant der Fiskus? Wie kann der Steuerberater seine Mandanten optimal beraten ohne selbst dabei Risiken einzugehen? Auf Antworten zu diesen Fragen sollten die Teilnehmer der Veranstaltung hingeführt werden.

Veranstaltungen: Termine der nächsten Monate

* Einführung in das DATEV-Programm Datenprüfung (Datev): 04.08. Nürnberg

* Konsolidierung in der Praxis (Datev): 04.08. Hamburg, 27.09. Frankfurt

* DATEV Abschlussprüfung comfort (Datev): 15.08. Hamburg, 22.09. München

* System-Stilllegung (Data Migration Services): 19.08. Webinar

* Blockschulung IDEA/AIS TaxAudit Professional (Audicon): 23.-26.08. Düsseldorf, 20.-23.09. Stuttgart

* Einstieg in die Analyse von Bar- bzw. Registrierkassendaten (Datev): 01.09. Berlin, 15.09. Dortmund

* 3. FeRD-Konferenz (Forum elektronische Rechnung Deutschland): 08.09. Berlin

* audiconale 2016 (Audicon): 15.-16.09. Düsseldorf

* Digitale Datenanalyse mit DATEV im Vergleich zu Microsoft Excel (Datev): 19.09. Nürnberg

* Die neue Jahresversion der Arbeitspapiere in DATEV Abschlussprüfung comfort (Datev): 29.09. Düsseldorf

GISA: Mit GISA die Herausforderungen bei der Aufbewahrung von Kassendaten meistern

Die Berater des GISA Competence Center IT-Compliance unterstützen Unternehmen bei der Prüfung von Kassen auf deren Konformität mit den Vorgaben der GoBD sowie der aktuellen Regelungen bezüglich der Aufzeichnungspflichten bei Bargeschäften. Die Analyse- und Prüftätigkeiten beziehen sich dabei auf Haupt- und Vorsysteme und Prozesse. Dabei unterstützt GISA bei der Ermittlung der steuerrelevanten Daten, deren ordnungsmäßigen und sicheren Aufbewahrung und Bereitstellung im Rahmen von Betriebsprüfungen sowie der Verfahrensdokumentation.

DATEV: Mit DATEV gut vorbereitet für die nächste Prüfungssaison

DATEV stellt rechtzeitig vor Beginn der Prüfungssaison aktualisierte Arbeitspapiere in DATEV Abschlussprüfung comfort zur Verfügung. Gut vorbereitet wird Ihr Prüfungsteam bei fachlichen DATEV-Fortbildungen und Schulungen. Mit dem Vor-Ort-Kanzlei-Check beraten wir Sie, wie Sie den Einsatz von DATEV Abschlussprüfung comfort optimieren und die Software noch effizienter nutzen können.

Audicon: „Ein wesentliches Novum der GoBD: die Forderung nach Nachweisen im Prüfungsfall“ – Audicon mit Bernhard Lindgens im Interview

Mit den GoBD hat das Bundesministerium der Finanzen (BMF) zusammengefasst, welche Vorgaben aus Sicht der Finanzverwaltung an die DV-gestützte Buchführung sowie die Aufbewahrung und Bereitstellung steuerlich relevanter Daten zu stellen sind (ehem. GoBS/GDPdU). Diese Grundsätze werfen viele Fragen auf und sorgen für erhöhten Gesprächsbedarf bei allen Beteiligten. Wir möchten Ihnen ein paar Antworten geben und konnten Dipl. Finanzwirt Bernhard Lindgens vom Bundeszentralamt für Steuern für ein Interview gewinnen.

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