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Newsletter Ausgabe 6-2016 vom
17. Juni 2016

Inhalt:

MAGAZIN


MESSE

Editorial: Die Angst der Politik vor den Folgen konsequenter Bekämpfung von Steuerbetrug

 

In seinem Grußwort zur diesjährigen Bundestagung der Steuerfahndungsreferenten Mitte Juni unterstrich NRW-Finanzminister Walter-Borjans, dass die Politik beim Kampf gegen Steuerbetrug die Rahmenbedingungen zu schaffen und Rückendeckung zu bieten habe. Die Politik könne und müsse Weichen stellen, noch wichtiger sind die, die mit ihrer Erfahrung und ihrem Wissen Anstöße dazu geben und für eine konsequente Anwendung der Gesetze sorgen, also die Außenprüfer und Steuerfahnder.

Wenige Tage danach ist in Spiegel Online zu lesen: „Im Kampf gegen die Steuertricks von Großkonzernen feilschen die EU-Finanzminister um schärfere Regeln. Wolfgang Schäuble steht dabei laut internen Protokollen ziemlich allein da - oft als Bremser.“

Im April berichtet die Tagesschau, Bundesfinanzminister Schäuble wolle hart gegen Steuerhinterziehung vorgehen. Er forderte die Offenlegung von Briefkastenfirmen und kündigte einen Aktionsplan an, mit dem er Geldwäsche und Steuerhinterziehung bekämpfen will. Anfang Juni dann in Spiegel Online: Trotz Panama Papers: Zahl der Geldwäschekontrolleure sinkt.

Und dann hätten wir noch den Referentenentwurf eines Gesetzes zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen, mit dem wir uns in den vorhergehenden Newslettern schon ausführlich auseinandergesetzt haben. Darin konstatiert das BMF einerseits, dass die heute bestehenden technischen Möglichkeiten zur Manipulation von digitalen Grundaufzeichnungen, wie Kassenaufzeichnungen ein ernstzunehmendes Problem für den gleichmäßigen Steuervollzug darstellen. Andererseits werden „Lösungen“ vorgeschlagen, die einzig das Ziel zu haben scheinen, keine ernsthafte Wirkung zu erzielen, etwa die Verdammung des Insika-Verfahrens.

Arno Becker, Leiter des Referats für Außenprüfungsdienste, Steuerstrafrecht und Umsatzsteuer bei der Oberfinanzdirektion Nordrhein-Westfalen dazu in „Der Betrieb“: Angesichts der Tatsache, dass das Insika-Verfahren das einzige fertig entwickelte, vollständig dokumentierte, erprobte und erfolgreich im Einsatz befindliche Verfahren zur Absicherung von Kassen … in Deutschland, mithin kurzfristig einsetzbar ist, … kann man die Zeit, die sich der Referentenentwurf für die vollständige Entwicklung eines dort nicht einmal endgültig festgelegten Verfahrens lassen will, durchaus als politischen Affront begreifen.

Gleichmäßiger Steuervollzug. Eine Forderung, die jede politische Sonntagsrede bestens ziert. Geht es aber an die konsequente Durchsetzung, dann bekommt die Politik oft kalte Füße. Denn die Folgen können nicht nur Steuermehreinnahmen und eine gleichmäßigere Besteuerung sein, sondern an anderer Stelle zu Belastungen für den Staat führen. Nehmen wir beispielsweise Imbissbuden und Marktstände. Diese sind einerseits wohl alle irgendwo in einer Grauzone der Steuerehrlichkeit zu verorten. Andererseits schaffen Sie Arbeitsplätze, insbesondere im Niedriglohnsektor. Muss eine Imbissbude infolge einer scharfen Betriebsprüfung dicht machen, dann ist die Existenz des Inhaberpaares vernichtet, drei 400-Euro-Jobs entfallen und auch die Steuern, die bisher gezahlt wurden, entgehen dem Fiskus. Stattdessen landen fünf Personen bei Hartz IV. Unter dem Strich ziemlich teuer für den Staat. Vor solchen Effekten haben die Politiker Angst. Und greifen deshalb zum diffusen Mittel der Steuersubvention durch Großzügigkeit im Steuervollzug.

Wer aber versteht das und kann die politischen Überlegungen nachvollziehen? Keiner. Die Unternehmen wissen nicht, ob sie zu denen gehören, über deren Steuerschummeleien augenzwinkernd hinweggesehen werden soll oder zu denen, die vom Fiskus genauer unter die Lupe genommen werden sollen. Die Außenprüfer wissen das auch nicht. Was sie erleben ist, dass ihnen die Politik gezielt die Mittel vorenthält, die sie brauchen, um dem Job, für den sie bezahlt werden, gewissenhaft nachzukommen.

Der Steuer(prüfer)moral kommt diese Art von Politik nicht zugute.

Ihr Gerhard Schmidt

Experten erläutern die GoBD: Was bedeutet „progressive und retrograde Prüfbarkeit“?

Nach den GoBD müssen sich Geschäftsvorfälle in ihrer Entstehung und Abwicklung lückenlos verfolgen lassen. Man unterscheidet dabei in progressive und retrograde Prüfbarkeit. Die progressive Prüfung beginnt demnach beim Beleg und setzt sich über die Stufen Grundbuchaufzeichnung und Journale, Konten, Bilanz sowie Gewinn- und Verlustrechnung bis hin zur Steueranmeldung bzw. Steuererklärung fort.6Die retrograde Prüfung verläuft entsprechend umgekehrt. Die progressive und retrograde Prüfung muss für die gesamte Dauer der Aufbewahrungsfrist und in jedem Verfahrensschritt möglich sein. Doch was bedeuten diese Vorgaben konkret?

Aus dem BMF: Anwendungserlass zu § 153 AO Berichtigung von Erklärungen

Die obersten Finanzbehörden des Bundes und der Länder haben den Anwendungserlass zur AO (AEAO) um eine Regelung zu § 153 AO ergänzt. Die neue Anweisung erläutert u. a., wie die Berichtigung einer Erklärung - insbesondere einer Steuererklärung - (§ 153 AO) von einer Selbstanzeige (§ 371, § 378 Absatz 3 AO) abzugrenzen ist.

Aus dem BMF: Um­satz­steu­er-Son­der­prü­fung führ­te 2015 zu Meh­r­er­geb­nis­sen in Hö­he von rund 1,68 Mrd. Eu­ro

Nach den statistischen Aufzeichnungen der obersten Finanzbehörden der Länder haben die im Jahr 2015 durchgeführten Umsatzsteuer-Sonderprüfungen bei der Umsatzsteuer zu einem Mehrergebnis von rund 1,68 Mrd. Euro geführt. Die Ergebnisse aus der Teilnahme von Umsatzsteuer-Sonderprüfern an allgemeinen Betriebsprüfungen oder an den Prüfungen der Steuerfahndung sind in diesem Mehrergebnis nicht enthalten.

Leitfäden: Merkblätter zu GoBD, Kassen und elektronischen Rechnungen

Der Verlag des wissenschaftlichen Instituts der Steuerberater (DWS-Verlag) gibt Merkblätter zu verschiedenen Themen im Kontext der elektronischen Steuerprüfung heraus. Die Merkblätter berichten kompakt und in einer auf den Mandanten zugeschnittenen Darstellungsweise über Aktuelles aus dem Steuerrecht. Auf vier bis zehn Seiten erläutern kompetente Fachautoren jeweils ein ausgesuchtes beratungsrelevantes Thema. Die jeweils in Papier- und PDF-Version erschienenen Merkblätter eignen sich für die schnelle Information des steuerlichen Beraters, insbesondere aber auch zur Weitergabe an den Mandanten. Sie lassen sich als Vorbereitung auf das nächste Beratungsgespräch nutzen und sind somit als Beratungshilfe vor Ort einsetzbar.

Literatur: NWB Betriebsprüfungs-Kartei online

Die NWB Betriebsprüfungs-Kartei – früher RV Betriebsprüfungs-Kartei – ist seit vielen Jahren das Standardwerk für die Außenprüfung. Es informiert lückenlos in allen Phasen der Prüfung über Prüfungstechniken und -methoden und die Besonderheiten von mehr als 150 Branchen. Nun ist das Werk auch online und auf DVD verfügbar. Umfangreich verlinkt, laufend aktuell und in die NWB Datenbank eingebettet: Die neue NWB Betriebsprüfungs-Kartei Online macht die Arbeit deutlich leichter.

Veranstaltungen: Termine der nächsten Monate

* Prüfung im Fokus: Die Datev-Arbeitspapiere - eine Veranstaltung für Neukunden (Datev): 20.06. Stuttgart, 21.06. München, 27.06. Frankfurt, 04.07. Köln, 05.07. Berlin

* Fachtagung Digitale Datenanalyse (Datev): 28.-29.06. Berlin, 06.-07. Frankfurt, 13.-13. München, 19.-20. Stuttgart

* Bilanzierung von Leasingverhältnissen nach IFRS 16 (Audicon): 15.07. Webinar

* Konsolidierung in der Praxis (Datev): 19.07. Stuttgart, 04.08. Hamburg

* Aufbauwissen in der digitalen Datenprüfung bei Beratung und Prüfung (Datev): 20.07. Ulm

* Einführung in das Datev-Programm Datenprüfung (Datev): 04.08. Nürnberg

* Blockschulung IDEA/AIS TaxAudit Professional (Audicon): 05.-08.07. Berlin, 23.-26.08. Düsseldorf

Audicon: Neuer Erfahrungsbericht: Einführung eines IKS bei einem Logistikunternehmen

 Für das Logistikunternehmen Meyer & Meyer Zoll Services GmbH ist ein Internes Kontrollsystem ein Schlüssel zum Erfolg. Von der Einführung bis zur Anwendung berichtet Till Kramer, Abteilungsleiter Zoll, ausführlich in dem neuen Referenzbericht, den Sie ab sofort auf der Website der Audicon GmbH finden.

DATEV: Rechtskonforme Konsolidierung von Abschlüssen nach IDW PS 880 bestätigt

Ob Sie einen freiwilligen Gruppenabschluss für einen Filialbetrieb anfertigen, einen verpflichtenden Konzernabschluss, jährlich oder unterjährig konsolidieren oder einen kommunalen Gesamtabschluss erstellen:  Die DATEV-Lösung zur Konsolidierung unterstützt Sie unter Beachtung betriebswirtschaftlicher und rechtlicher Hintergründe.

GISA: 11. PraxisForum Digitale Prozesse: GoBD und Prüfungen

Der ideale Platz für Networking und Wissensvermittlung rund um digitale Prozesse zu GoBD und Prüfungen ist auch in diesem Jahr das PraxisForum in Berlin gewesen. Neu war neben einem Expertenvortrag eine Reihe von Workshops zum gegenseitigen Erfahrungsaustausch. Dieses neue Element fand vor allem bei den Teilnehmern Zuspruch. „Die differenzierte Form in den Workshops war sehr angenehm und effizient“, sagte ein Teilnehmer in der Auswertung. Ein weiterer: „Es war eine gute Mischung aus Vortrag und Workshops. Das bietet einen besseren Erfahrungsaustausch und die Möglichkeit der Interaktion.“

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