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Newsletter Ausgabe 6-2013 vom
21. Juni 2013

Inhalt:

MAGAZIN


MESSE

Editorial: Eine Toilette ist kein Arbeitszimmer

 

Es gibt immer wieder Finanzamtsmitarbeiter, die durch besonderes Engagement aus der Masse der Kollegen herausstechen. Der bayerische Steuerfahnder etwa, der Uli Hoeneß bei seiner (wohl etwas missglückten) Selbstanzeige nach bestem Wissen unterstützte. Oder der schwäbische Betriebsprüfer, der meinte, seinen Dienstpflichten hauptsächlich im Home Office nachkommen zu müssen und den Steuerzahler an den Kosten dafür beteiligen wollte. Er renovierte sein Arbeitszimmer und die daneben liegende Gästetoilette und wollte beides von der Steuer absetzen. Penibel wie Beamte nun einmal sind, führte er dazu ein Toilettentagebuch, aus dem hervorging, dass er zu exakt 73,58 Prozent das stille Örtchen beruflich nutzte. Das Finanzgericht  Baden-Württemberg (Urteil vom 21.1.2013, 9 K 2096/12) hatte dafür leider wenig Verständnis.

Ihr Gerhard Schmidt

Rechtsprechung: Zugriff des Finanzamtes auf Daten einer Apotheke

Führt ein Apotheker über die nach der Rechtsprechung zulässige Ermittlung der Tageseinnahmen durch Tagesendsummenbons hinaus freiwillig eine von seiner PC-Kasse erstellte Datei mit Einzelaufzeichnungen der Barverkäufe, ist er in der Regel nicht verpflichtet, diese Datei dem Finanzamt bei einer Betriebsprüfung vorzulegen. Das hat das Hessische Finanzgericht entschieden.

Rechtsprechung: Zum Verwertungsverbot von Maßnahmen der Buß- und Strafsachenstelle im Besteuerungsverfahren

Nachträgliche Erkenntnisse im Rahmen einer Betriebsprüfung sind grundsätzlich verwertbar, wenn kein sog. Verwertungsverbot vorliegt. Das hat das Hessische Finanzgericht im Rahmen eines Urteils über die Steuerfreiheit von an Arbeitgeber gezahlte Eingliederungszuschüsse entschieden.

Rechtsgrundlagen: Neue Pflichtangaben in Rechnungen bei Gutschriften, Reiseleistungen und Differenzbesteuerung

Im "Gesetz zur Umsetzung der Amtshilferichtlinie sowie zur Änderung steuerlicher Vorschriften (Amtshilferichtlinie-Umsetzungsgesetz - AmtshilfeRLUmsG)" wurden wurden neue Pflichtangaben für Rechnungen festgelegt. Diese betreffen Gutschriften (Rechnungen, die vom Empfänger einer Leistung ausgestellt werden), Reiseleistungen und Differenzbesteuerung.

Elektronische Rechnungen: Neuer nationaler Rechnungsdatenstandard ZUGFeRD kann ab sofort implementiert werden

Ab sofort kann der nationale Rechnungsdatenstandard ZUGFeRD von Softwareherstellern implementiert und zum Austausch strukturierter Rechnungsdaten genutzt werden. Das Forum elektronische Rechnung Deutschland (FeRD) schaffte dazu am 06.06.2013 durch Veröffentlichung des ZUGFeRD-Formates im Entwicklungsstadium Release Candidate die Voraussetzungen. Auch wenn das Format in seinen Details vor der endgültigen Verabschiedung noch eine öffentliche Konsultation und möglichen Modifikationen durchlaufen wird, kann sein davon unabhängiger Kern bereits jetzt genutzt werden.

Diskussion: Aktuelles aus der XING-Gruppe "Elektronische Steuerprüfung"

Veranstaltungen: Termine der nächsten Monate

* AfterWork Veranstaltung Skaliert prüfen mit DATEV Abschlussprüfung comfort (Datev): 17.06. Köln, 24.06. München, 01.07. Frankfurt, 08.07. Stuttgart

* Blockschulung IDEA/AIS TaxAudit Professional  (Audicon):  25.-28.06. München, 09.-12.07. Stuttgart, 20.-23.08. Hamburg, 10.-13.09. Köln, 08.-11.10. München, 26.-29.11. Stuttgart, 10.-13.12. Düsseldorf

* Fachtage - Skaliert prüfen in der Praxis (Datev): 04.-05.07. Dortmund, 29.-30.08. Frankfurt, 05.-06.09. Hamburg, 10.-11.10. Aschheim-Dornach, 17.-18.10. Stuttgart-Filderstadt

* Digitale Datenanalyse - Fach- und Praxiswissen kompakt (Datev):  08.-10.07. Nürnberg, 18.-20.09. Dortmund, 05.-07.11. Frankfurt, 04.-06.12. Köln

* Moderne Betriebsprüfung - Stochastik als Prüfmethode  (Datev): 27.-28.08. Hamburg, 14.-15.11. Köln

* Praktikerseminar zur digitalen Betriebsprüfung (Audicon): 16.09. Stuttgart, 28.11. Düsseldorf

* audiconale 2013 (Audicon): 23.-24.09. Düsseldorf

* Elektronische Kassenbetriebsprüfung - Praxiserfahrungen von Betriebsprüfern und Steuerberatern (Datev):  01.10. Dortmund, 02.10. Hannover, 07.10. Dresden, 08.10. Bayreuth, 15.10. Düsseldorf, 16.10. München

* Effiziente Datenprüfung Ihrer Mandanten (Datev):  18.11. Dresden, 19.11. Bayreuth, 21.11. Dortmund, 25.11. München, 28.11. Düsseldorf,29.11. Hannover

DATEV: Moderne Betriebsprüfung - Stochastik als Prüfmethode

Andreas Wähnert, Prüfer beim Finanzamt, erklärt in einem zweitägigen Workshop, wie ein Betriebsprüfer mithilfe stochastischer Manipulationstests die Glaubwürdigkeit erklärter Besteuerungsgrundlagen verprobt. Gezeigt wird die summarische Risikoprüfung, mit der Betriebsdaten auf verschiedene Verteilungsarten sowie atypische Konstellationen untersucht werden, beispielsweise Manipulationen oder unwirtschaftliches Handeln. Anhand praktischer Beispiele sehen Sie das schrittweise Vorgehen und lernen die Interpretation und Grenzen der Analyseergebnisse kennen.

Audicon: Praktikerseminar zur digitalen Betriebsprüfung

Welche Schritte sind im Vorfeld einer digitalen Betriebsprüfung notwendig? Welche Daten sind steuerrelevant und welche nicht? Im "Praktikerseminar zur digitalen Betriebsprüfung" erhalten Sie alle wichtigen Informationen - angefangen bei den rechtlichen Grundlagen bis hin zu Ihren  Mitwirkungspflichten beim Datenzugriff.

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