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Newsletter Ausgabe 12-2007 vom
12. Dezember 2007

Inhalt:

MAGAZIN


MESSE

Editorial: Gedankenspiele

„Warum,“ – so fragt sich heute der 40-jährige Freiberufler mit einer
handvoll Mitarbeitern – „soll ich mir wegen den GDPdU und der
elektronischen Steuerprüfung ernsthaft Gedanken machen? Unternehmen
meiner Größe werden im Schnitt alle 20 Jahre geprüft. Vor acht Jahren
hatte ich die letzte Betriebsprüfung, die nächste ist also in ungefähr
12 Jahren zu erwarten. Meine Papier-Buchführung ist in Ordnung, meine
steuerliche Weste weiß. Und wenn ein Prüfer doch einen Datenzugriff
fordert? Dann hat er eben Pech gehabt und muss anhand der
Papierunterlagen prüfen. Wenn ihm das nicht passt, und er in seine
Sanktionskiste greifen will? Da findet er wenig Abschreckendes:
Verwerfen der Buchführung, Zwangsgeld, Hinzuschätzung, Einschalten der
Steuerfahndung. Will er etwas davon anwenden, braucht er schon triftige
Gründe. Gegen alle Sanktionen kann ich mich wehren, wir leben
schließlich in einem Rechtsstaat. Bei Hinzuschätzungen muss er die
vorgelegten Unterlagen beiziehen. Wenn er meint, ausreichende Gründe zu
haben, dann soll er bitteschön ein Steuerstrafverfahren gegen mich
eröffnen. Im Steuerstrafverfahren unterliege ich – im Gegensatz zum
Besteuerungsverfahren und damit zur Betriebsprüfung – keinerlei
Mitwirkungspflichten. Ich muss also ab Bekanntgabe der
Verfahrensöffnung nichts mehr bereitstellen oder aufklären, so mein
Steuerberater. Soll der Prüfer sich dann doch alleine durchs Papier
wühlen und gerichtsfeste Argumente formulieren. Wird er das wohl mit
Aussicht auf Erfolg können? Ich bin da sehr abwehrbereit. Im Gegensatz
zum Betriebsprüfer stehe ich auch nicht unter Zeitdruck und werde nicht
nach meiner Prüfungsleistung bewertet. Wird sich der Prüfer also nicht
lieber damit begnügen, in seiner Prüfungsfeststellung den Zeigefinger
zu heben, um für die nächste Betriebsprüfung den Datenzugriff
anzumahnen? Soll er doch! Die nächste Betriebsprüfung findet
statistisch ja wiederum erst 20 Jahre später statt. Dann bin ich 72,
habe meinen Job längst an den Nagel gehängt und genieße meinen
Ruhestand auf Mallorca.“ Ist diese Überlegung nicht schlüssig?
Gesetzgeber und Finanzverwaltung machen bezüglich der elektronischen
Steuerprüfung weitreichende, für die Unternehmen aufwändige Vorgaben,
schaffen aber kein wirksames Instrumentarium, diese Vorgaben auch
durchzusetzen. Dass Unternehmen dieses Defizit nutzen, ist nur
verständlich. Als gefürchtetste Sanktion durch den Außenprüfer wird von
den geprüften Steuerpflichtigen heute ein schlechtes Prüfungsklima
gesehen: mit einem vergrätzten Finanzbeamten erreicht man kaum eine
gütliche Einigung. Ist man auf diese nicht angewiesen, weil – wie bei
unserem Freiberufler – alles lupenrein ist, lässt man schon einmal
seine Gedanken spielen.

Ihr Gerhard Schmidt

Rechtsprechung: Erstes BFH-Urteil zur elektronischen Steuerprüfung

Der Bundesfinanzhof entschied über zwei Urteile des FG Düsseldorf vom Februar 2007: 1. Der Steuerpflichtige ist gehalten, der
Außenprüfung im Original in Papierform erstellte und später
durch Scannen digitalisierte Ein- und Ausgangsrechnungen über sein
Computersystem per Bildschirm lesbar zu machen. Er kann diese Verpflichtung
nicht durch das Angebot des Ausdruckens auf Papier abwenden.
2. Der Datenzugriff der Finanzverwaltung
gemäß § 147 Abs. 6 AO erstreckt sich u.a. auf die
Finanzbuchhaltung. Der Steuerpflichtige ist nicht berechtigt, gegenüber der
Außenprüfung bestimmte Einzelkonten (hier:
Drohverlustrückstellungen, nicht abziehbare Betriebsausgaben,
organschaftliche Steuerumlagen) zu sperren, die aus seiner Sicht nur das
handelsrechtliche Ergebnis, nicht aber die steuerliche Bemessungsgrundlage
beeinflusst haben.

PSP zur Sache: GDPdU-Welt wieder im Lot? (Stefan Groß)

Stefan Groß kommentiert das erste GDPdU-Urteil des BFH und kommt dabei zu dem Fazit: Erfreulich an dem Urteil des BFH, die Richter haben nicht mit allgemein
anerkannten Begrifflichkeiten und Definitionen experimentiert, sondern
das Einsichtsrecht nachvollziehbar aus der Form der Aufbewahrung und
den damit einhergehenden Mitwirkungspflichten hergeleitet. Dazu hat der
BFH dem fiskalisch verständlichen Wunsch nach immer weiteren
Auswertungsmöglichkeiten einen Riegel vorgeschoben und die
Mitwirkungspflicht des Steuerpflichtigen bei eingescannten Belgen auf
die reine Lesbarmachung am Bildschirm beschränkt. Diese sachlogische
Einschränkung verbunden mit der Aufrechterhaltung der notwendigen
Unterscheidung zwischen Daten und Belegen macht auch die
steuerpflichtigen Unternehmer zu den Gewinnern dieser Entscheidung.

Verfahrensdokumentation: Vorschlag eines generischen Standards (Siegfried Mack / Peter tom Suden)

Mit der Verfahrensdokumentation tun sich fast alle Beteiligten schwer. Als Gründe werden ins Feld geführt: der „Text der GoBS“, die Unsicherheit des Fiskus beim Umgang mit dem Thema bis hin zu Diskussionen des vom VOI/TüvIT gesetzten „Quasi-Standards“. Erhellend auch ein Original-Zitat zur Untermauerung der vom Fiskus behaupteten „Blockadehaltung“ der Verfahrensdokumentation-Pflichtigen: „Solange wegen einer fehlenden Verfahrensdokumentation noch keiner im Knast war, schmeißen wir dafür kein Geld raus“. Mit Siegfried Mack und Peter tom Suden haben zwei Experten zusammengefunden, der Theoretiker und der Praktiker, der IT-Mann und der Steuerberater, die einen neuen Zugang zu diesem ungeliebte Thema entwickeln. Ein Zugang, bei dem auch dem „einfachen Anwender“ klar wird, wie er eine Verfahrensdokumentation anzupacken hat. Sollte seitens der Unternehmen, Prüfer, Finanzbehörden ein deutliches Interesse an einer weiteren Präzisierung geäußert werden, sind die Autoren gern bereit, zur Weiterentwicklung ein passendes Forum für eine Arbeitsgemeinschaft einzurichten.

IT-Management: Fehlerhafte Software-Testate, Zertifikate und Bescheinigungen - Thesen zur Haftung (Johannes Fiala)

Rechtsanwalt Dr. Johannes Fiala stellt in einer Erwiderung zu Stritters Forums-Spitzen vom Oktober 2007 (Und heute haben wir im Angebot: "Software-Bescheinigungen" zum Ersten,
"Software-Zertifikate" zum Zweiten …. und "Software-Testate" zum Dritten) in diesem Zusammenhang Thesen zur Haftung der Geschäftleitung bzw. Manager, sowie der
Softwarehäuser, Wirtschaftsprüfer und anderer angeblicher Experten auf. Denn zahlreiche „Testate, Zertifikate und Bescheinigungen“ erweisen
sich nach dem qualifizierten Abprüfen der „Risiken und Nebenwirkungen“
als nicht mal das Papier wert, auf dem sie stehen.

Kommentar: Zu "Xpider nimmt Fahrt auf" (Gabriele Hellenbroich)

Zum Artikel "Xpider nimmt Fahrt auf" von Stefan Groß berichtet Steuerberaterin Gabriele Hellenbroich aus Obersulm: Wir haben es unlängst genossen, wie Xpider Fahrt aufnimmt. Einer
unserer Mandanten hat im Autoscout drei Autos zum Verkauf angeboten.
Eines gehörte seinem Sohn, eines seiner Frau und eines ihm selber. Wir
bekamen eine Vorabanforderung bezüglich der Abgabe der
Einkommensteuererklärung 2006 mit dem Hinweis, dass sich die
Einkommensverhältnisse geändert hätten und große Steuernachzahlungen zu
erwarten wären. Nachdem wir hartnäckig nachgefragt haben beim
Finanzamt, woher die Erkenntnisse denn stammen, wurde uns mitgeteilt,
dass aufgrund einer Kontrollmitteilung eben aufgrund einer solchen
Internetdurchsuchung drei Pkws verkauft worden und somit Gewerblichkeit
entstanden sei. Wir
finden diese Vorgehensweise unglaublich. Unsere Bürgerrechte sind mehr
als nur in Gefahr und es ist beschämend für einen Staat, wenn er sich
nicht anders zu helfen weiß, als auch noch das Internet nach möglichen
Einnahmequellen zu durchsuchen.

Wirtschaftskriminalität: Studie zur Wirtschaftskriminalität 2007

PricewaterhouseCoopers (PwC) legt mit der 62-seitigen Studie
"Wirtschaftskriminalität 2007" die Ergebnisse der in diesem Jahr zum
vierten Mal durchgeführten Befragung von Unternehmen zu ihren
Erfahrungen mit Wirtschaftskriminalität vor. Über 1.100 Unternehmen in
Deutschland gaben Auskunft über Schäden, Täterprofile und Motive,
interne Kontrollen und ihre Sanktionspraxis. Aufgrund des
Studiendesigns, bei dem insgesamt circa 5.600 Unternehmen in 40 Ländern
weltweit befragt wurden, ist es außerdem möglich, diese Ergebnisse in
einem internationalen Zusammenhang zu interpretieren. Die Studie steht zum kostenlosen Download zur Verfügung.

Pressespiegel: Aktuelle Berichterstattung anderer Medien

* Finanzamt fordert die elektronische Steuerprüfung ein (COMPUTER ZEITUNG)
* Steuerprüfung vor dem Kollaps (Ruhr Nachrichten)
* Compliance ist der Gefahrenherd Nummer eins (COMPUTERWOCHE)
* Deutsche Firmen wollen Daten wirklich schützen, US-Betriebe bloß Compliance-Auflagen erfüllen (COMPUTER ZEITUNG)
* Betriebsprüfung für das 21. Jahrhundert (FINACIAL TIMES DEUTSCHLAND)

Veranstaltungen: Termine bis Februar

* GoBS
- Verfahrensdokumentation verstehen und erstellen (Telekom Training):
10.12. Darmstadt, 14.12. Stuttgart, 11.01. Hamburg, 23.01. Ismaning
* Praxis-Briefing zum Jahreswechsel 2007/2008 in der Personalarbeit und
Entgeltabrechnung (DATAKONTEXT): 10.12. Köln, 11.12. Hamburg, 17.12. Stuttgart., 18.12. Frankfurt, 19.12. Berlin
* Enterprise Signature Day 2008 (Authentidate): 21.02. Düsseldorf

Abstimmung des Monats: Welchen Stellenwert hat in Ihrem Unternehmen die Verfahrensdokumentation?

Was trifft auf Sie zu: 1. Wir haben keine Verfahrensdokumentation. 2. Wir sind zur Zeit dabei, eine Verfahrensdokumentation zu erstellen. 3. Wir erstellen die Verfahrensdokumentation mit geringstmöglichem Aufwand ausschießlich für den Betriebsprüfer. 4. Wir pflegen eine Verfahrensdokumentation aufgrund von betrieblichen Anforderungen. Die Verfahrensdokumentation für den Betriebsprüfer fällt dabei fast nebenbei mit ab. Stimmen Sie ab! Ergebnisse der November-Abstimmung "Wie beurteilen Sie die steuerlichen Anforderungen an elektronische Rechnungen?": 35% halten die Anforderungen so für unverzichtbar, 26% plädieren für Modifikationen der Anforderungen, 39% halten die Anforderungen für übertrieben und sind für deren Abschaffung.

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GISA: Herausforderung im Umgang mit Altsystemen

Wie geht ein Unternehmen mit den Daten aus seinen Altsystemen um? Welche Rahmenbedingungen müssen eingehalten und erfüllt werden? Mit GISA sind GDPdU-konforme Altsystem-Lösungen nicht nur kostengünstig, sondern auch sicher.

Beta Systems: Großprojekt erfolgreich abgeschlossen

Nach einer Projektdauer von über zwei Jahren hat Beta Systems gerade eines seiner bislang größten Consulting-Projekte im Bereich Data Center Infrastructure abgeschlossen. Die Aufgabe war denkbar umfangreich: Ein namhafter deutscher Finanzdienstleister hatte Beta Systems damit beauftragt, alle steuerrelevanten Daten in ein Langzeit-Archiv zu übertragen. Der Umfang der Daten belief sich auf rund 10 Millionen Listen.


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SER: DOXiS Filemanager erweckt archivierte Dateien zum Leben

SER erweitert seine "DOXiS iECM-Suite" um ein neues Modul für die Filearchivierung. Der "DOXiS Filemanager" sorgt für eine transparente, regelbasierte Dateiarchivierung und macht die Inhalte der archivierten Files für das Enterprise Content Management nutzbar. "DOXiS Filemanger" ist auch für die Archivierung von MS Exchange und MS Sharepoint geeignet.


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hsp: So schalten Sie Ihre Altsysteme ab

Wie bei jeder betrieblichen Investition sollte auch bei der Auswahl einer GDPdU-Lösung immer der sich ergebende Nutzen für das Unternehmen ausschlaggebend für die Entscheidung sein. Die multifunktionale Archivierungs- und Analysesoftware "Opti.List" kann besonders gewinnbringend eingesetzt werden, wenn die gesetzeskonforme Datenarchivierung gleichzeitig die Abschaltung vorhandener Altsysteme ermöglicht. Das ist seit der Einführung der GDPdU nur noch unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt.


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NITAG: Verfahrens- und IT-Dokumentation bei Gustav Weiland

Im Rahmen der Vorbereitungen für die elektronische Steuerprüfung ist die Vater ProCon GmbH beauftragt worden, die Compliance Management Software DocSetMinder(R) mit den dazugehörigen Modulen Verfahrensdokumentation gemäß GoBS und GDPdU, IT-Dokumentation einzuführen und die entsprechenden Dokumentationen zu erstellen.


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rent a brain: Ab wann absichern?

Die Zeit zum Umdenken ist reif: Rechtsanwälte, Wirtschaftsprüfer oder Steuerberater - alle sind mittlerweile besser informiert und wesentlich vorsichtiger mit der früheren lapidaren Aussagen: E-Mail-Archivierung ist nicht notwendig. Denn das zu Ende gehende Jahr bewies mehr als einmal das Gegenteil.


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Magic: Von der GDPdU zur Software-Integration

Die GDPdU sind für Unternehmen Pflicht. Aus dieser Pflichtübung kann ein fruchtbares Projekt entstehen, wenn Organisationen die Umsetzung der GDPdU als Einstieg in die Software-Integration nutzen. Software-Integration verbindet Applikationen, Unternehmen und Menschen, um abteilungs- und unternehmensübergreifende Geschäftsprozesse zu unterstützen.


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Audicon: Stimmungsvoll durch die Vorweihnachtszeit

Kennen Sie schon den Stutenkerl Stanislaw? Nein? Dann lernen Sie ihn auf www.audicon.net kennen. Der traditionelle Audicon-Adventskalender hält wieder einige Überraschungen bereit.

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