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Newsletter Ausgabe 11-2005 vom 14.11.2005

Inhalt:

MAGAZIN

  • Editorial: Zehn Jahre GoBS
  • Problemerörterung: Umsatzsteuerrechtliche Anforderungen an elektronische Rechnungen (Stefan Groß, Alexander Georgius)
  • Veranstaltungen: VOI on Tour – 4 Jahre elektronische Steuerprüfung (Rückblick)
  • Prüfungspraxis: Festschreibung der Finanzbuchhaltung
  • Prüfsoftware: Leitfaden zur Datenübernahme von DATEV-REWE-Daten in IDEA
  • Literatur: Investitionsentscheidung "Finanzgerichtsverfahren"
  • Veranstaltungen: Termine im November und Dezember

MESSE

  • NITAG: GDPdU on Demand
  • Audicon: AIS Audit für die Jahresabschlussprüfung
  • hsp: Schneller ROI beim Einsatz der GDPDU-Lösung Opti.List
  • SER: Für alle Haushaltslagen – PRODEA, die DOMEA-Lösung von SER

Editorial: Zehn Jahre GoBS

Vor wenigen Tagen, am 7. November, wurden die GoBS, die Grundsätze ordnungsmäßiger DV-gestützer Buchführungssysteme, zehn Jahre alt. Lange Zeit führten sie in den Unternehmen ein Schattendasein. Wozu auch sollte man eine von den GoBS verlangte Verfahrensdokumentation erstellen, wenn es niemanden gab, der sich je für dieses Dokument interessiert hätte. Erst mit Veröffentlichung der GDPdU rückte die Bedeutung der GoBS ins Bewusstsein und je weiter die Diskussion um die elektronische Steuerprüfung fortschreitet, desto deutlicher wird, dass die GoBS den Unternehmen viel mehr abverlangen als die GDPdU. Woran liegt das? Eine GDPdU-Lösung ist immer eine Lösung, die auf einer GoBS-Lösung aufsetzt. Eine GDPdU-Lösung hat überwiegend Produktcharakter. Entscheidend dabei ist die Qualität des aus der Lösung resultierenden Produktes, des Datenarchivs, des Datenträgers etc. Bei einer GoBS-Lösung dagegen stehen die Unternehmensprozesse und deren Qualität im Mittelpunkt, der Workflow beispielsweise, Verantwortlichkeiten oder Zuständigkeiten in einem sich ständig verändernden informationstechnischen Umfeld. Darüber hinaus ist auf einer Meta-Ebene zu kontrollieren, dass die für das Unternehmen definierten Prozesse auch tatsächlich eingehalten werden. Das sind Aufgaben, die stark die Züge von Qualitätsmanagement besitzen. Wie viele Unternehmen haben nicht schon mit Qualitätsmanagement begonnen, vielleicht sogar ein QM-Handbuch erstellt - und dieses dann im Regal verstauben lassen. Das darf mit einer Verfahrensdokumentation nicht geschehen. Sie ist zwar ein Produkt, doch ein Produkt, das Prozesse beschreibt. Und das bedeutet, dass jedes Mal, wenn sich in einem der dokumentierten organisatorischen oder technischen Prozesse Veränderungen ergeben, die Verfahrensdokumentation fortgeschrieben werden muss. Siebzehn Jahre wurde an den aktuell gültigen GoBS bis zu ihrer Veröffentlichung gearbeitet. Kein Wunder, dass sie heute nur schwer les- und interpretierbar sind. Die Arbeitsgemeinschaft für wirtschaftliche Verwaltung (AWV), die auch die aktuellen GoBS zu Papier gebracht hat, ist zur Zeit dabei, die GoBS zu überarbeiten und hat einen ersten Entwurf dazu fertiggestellt. Fehlen also noch sieben Jahre bis zur Veröffentlichung. Ob diese Zeit für die Abstimmung in den Finanzverwaltungen des Bundes und der Länder ausreicht?

Ihr Gerhard Schmidt



Problemerörterung: Umsatzsteuerrechtliche Anforderungen an elektronische Rechnungen (Stefan Groß, Alexander Georgius)

Die elektronische Rechnungsstellung stellt für immer mehr Unternehmen eine Alternative dar, um die zahlreichen Ineffizienzen des konventionellen papierbasierten Rechnungsprozesses zu vermeiden und auf diese Weise wesentliche Kostenvorteile zu realisieren. Allerdings stellt das Umsatzsteuerrecht an elektronisch übermittelte Rechnungen spezifische Anforderungen. Werden diese Anforderungen nicht erfüllt, so kann der Vorsteuerabzug für diese Rechnungen versagt werden. So fordert das Umsatzsteuergesetz für elektronisch übermittelte Rechnungen insbesondere eine qualifizierte elektronische Signatur oder eine qualifizierte elektronische Signatur mit Anbieter-Akkreditierung nach dem Signaturgesetz, um die Echtheit der Herkunft und die Unversehrtheit des Inhaltes zu gewährleisten. Insoweit werden an die elektronische Abrechnung neben den ohnehin bestehenden umfangreichen Rechnungsanforderungen des Umsatzsteuergesetzes erhöhte Anforderungen gestellt, welche bei Missachtung dazu führen, dass die übermittelten Dokumente nicht als Rechnungen gelten.

Veranstaltungen: VOI on Tour – 4 Jahre elektronische Steuerprüfung (Rückblick)

Experten aus der Finanzverwaltung, Steuer- und Unternehmensberater und Praktiker setzten sich auf der vom Competence Center Steuern und Recht des VOI veranstalteten Roadshow Anfang November mit dem aktuellen Stand der Entwicklungen rund um die GDPdUauseinander. Besonders interessant waren die Erfahrungen, die die Beteiligten und Betroffenen bisher mit der elektronischen Steuerprüfung gesammelt haben: Die Prüfer sind in IDEA geschult, die Tendenz geht zur Datenträgerüberlassung, Außenprüfer haben bei Datenträgern ein eher sorgloses Verhältnis zum Datenschutz,Prüfungen werden nicht schneller sondern intensiver, GoBS-Konformität ist praktisch nirgends vorzufinden, Verfahrensdokumentationen werden von den Prüfern nachgefragt, Steuerberater interessieren sich nach wie vor nicht für das Thema.

Prüfungspraxis: Festschreibung der Finanzbuchhaltung

Bei Betriebsprüfungen kontrollieren die Prüfer unter anderem, ob die Finanzbuchhaltung zeitnah (beispielsweise monatlich) festgeschrieben wurde. Ist dies nicht der Fall, liegt zumindest ein formaler Buchführungsmangel vor. Durch eine zeitnahe Festschreibung soll verhindert werden, dass beispielsweise bei Wertpapieren, die im Februar erworben wurden, abhängig von der Kursentwicklung erst am Jahresende entschieden wird, ob die Buchung im betrieblichen oder privaten Bereich vorgenommen und somit nachträglich Einfluss auf den Gewinn genommen wird. Wurde die Buchführung beim Steuerberater mit DATEV-Software erstellt, so lässt sich der Zeitpunkt der Festschreibung einer Buchführung nur direkt am System des Steuerberaters feststellen. Auf der DATEV-Archiv-CD, die der Prüfer bei der Datenträgerüberlassung auswertete, findet er die Daten über die Festschreibungen der geprüften Finanzbuchhaltung nicht. Der Prüfer wird also zum (un)mittelbaren Datenzugriff am System des Steuerberaters übergehen. In diesem Kontext gilt es für den Steuerberater und das geprüfte Unternehmen einiges zu beachten.

Prüfsoftware: Leitfaden zur Datenübernahme von DATEV-REWE-Daten in IDEA

Um als Steuerberater schnell Analysen mit IDEA durchführen zu können, haben die Unternehmensberater Rolf Falz und Anette Spieß einen „Leitfaden zur Datenübernahme der DATEV-Daten (Kanzlei-REWE) in die Prüfsoftware IDEA sowie deren Auswertungsmöglichkeiten in IDEA“ entwickelt. Der Leitfaden zeigt dem Steuerberater – Grundkenntnissen in IDEA vorausgesetzt –für ausgewählte Analysen, welche Daten dazu benötigt werden und was die einzelnen Prüfschritte sind. An Screenshots wird dies veranschaulicht. Damit die Prüfungen auf jeden Fall sicher zum Ziel führen, werden mit dem PDF-Dokument auch IDEA-Makros für die beschriebenen Prüfungslösungen ausgeliefert.

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Literatur: Investitionsentscheidung "Finanzgerichtsverfahren"

Das Buch von Dipl.-Kfm. Dr. Marco Thönnes aus dem ERICH SCHMIDT VERLAG zeigt die Vorgehensweise für eine überlegte Entscheidung der Frage, ob im Steuerrecht ein gerichtlicher Rechtsbehelf eingelegt oder davon abgesehen werden soll. Anhand eines praktischen Beispiels wird gezeigt, dass es möglich ist, die Erfolgsaussichten eines Finanzgerichtsprozesses besser einzuschätzen und die Methoden der Investitionsrechnung für die Entscheidung nutzbar zu machen. Intention des Buches ist u. a., die Entscheidung für oder gegen einen Rechtsbehelf sorgfältig zu durchdenken, also nicht „willkürlich“ zu treffen. Allein die Beschäftigung mit den in dem Buch aufgezeigten Unsicherheitsfaktoren gewährleistet bessere Entscheidungen.

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Veranstaltungen: Termine im November und Dezember

* IDEA /AIS TaxAudit / AIS TaxMart-Schnupperseminare (Audicon): 14.11. Hamburg, 28.11. Hannover, 12.12. Köln
*
GDPdU-Strategieworkshop (SAP): 8.-9.12. Walldorf


NITAG: GDPdU on Demand

Die NITAG (Norddeutsche IT-Audit GmbH) bringt mit dem Produkt "GDPdU on Demand" ein neues Werkzeug zur Extraktion von Daten auf den Markt. Dabei ist die Software in der Lage, Daten aus den verschiedensten Datenquellen zu extrahieren, zu transformieren und im Beschreibungs-Standard des Bundesfinanzministeriums auszugeben. Die Extraktions- und Transformationsszenarien können innerhalb der Software vom Benutzer flexibel angepasst werden. Hierzu werden auf einer grafischen Arbeitsfläche Symbole per Drag-and-Drop platziert, die die einzelnen Workflow-Schritte definieren, die von den Daten durchlaufen werden. Damit sind bereits die grundsätzlichen Eigenschaften der Extraktion und Transformation festgelegt.

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Audicon: AIS Audit für die Jahresabschlussprüfung

Mit der AIS TaxAudit bietet Audicon die beste Lösung für die Simulation einer digitalen Betriebsprüfung nach den GDPdU. Was liegt näher, als dieses Wissen in eine Lösung für die digitale Jahresabschlussprüfung einfließen zu lassen. Aber eine digitale Betriebsprüfung nach den GDPdU und digitale Jahresabschlussprüfung sind nicht dasselbe, verfolgen sie doch unterschiedliche Ziele. Die AIS Audit verfügt über zahlreiche, spezifische Prüfungsschritte für die digitale Jahresabschlussprüfung. Ermöglichen Sie allen Mitarbeitern der Prüfungsabteilung die Nutzung leistungsstarker Analysefunktionen auf Basis der Software IDEA, die auch von der Finanzverwaltung eingesetzt wird.

hsp: Schneller ROI beim Einsatz der GDPDU-Lösung Opti.List

Die etablierte GDPdU-Lösung Opti.List von der hsp GmbH ist seit Inkrafttreten der neuen gesetzlichen Regelungen zur Archivierungspflicht auf dem Markt. Seitdem wurde sie kontinuierlich zu einer multifunktionalen Software weiterentwickelt, deren Stärke die flexible, anwendungsübergreifende und systemunabhängige Einsetzbarkeit ist. Das bedeutet, dass sich Opti.List nicht nur auf die Verarbeitung steuerrelevanter Daten beschränken muss: Alle betrieblichen Daten aus vorhandenen Produktivsystemen - besonders effizient bei heterogenen EDV-Landschaften - können mit Opti.List zusammengeführt und in Ihrer Gesamtheit für Selektionen/Analysen/Prüfungen und zur Berichtserstellung genutzt werden. Die Daten stehen zur Weiterverarbeitung, z.B. in Excel, InfoZoom oder IDEA bereit. Besonders interessant für Unternehmen,in denen EDV-Listen von Hand in Excel erfasst werden: Eine von vielen Aufgaben, die Opti.List auf Knopfdruck erledigen kann und dazu führt, dass sich die Investition schnell bezahlt macht! Kunden, die dieses Einsparpotenzial der automatisierten Excel-Übergabe für sich nutzen konnten, berichteten von einem 'Return of Investment' von 24 Monaten.

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SER: Für alle Haushaltslagen – PRODEA, die DOMEA-Lösung von SER

Modernisierung der Verwaltung trotz schwieriger Haushaltslage - das ermöglicht die SER eGovernment Deutschland GmbH mit attraktiven Lizenzmodellen für die neue eGovernment-Suite PRODEA. Live-Präsentationen der Government Content Management-Lösungen und Details zu den speziellen Product-Bundling-Angeboten für die Verwaltung präsentiert SER auf der 9. Fachmesse und Kongress MODERNER STAAT am 29. und 30. November 2005 in Berlin.

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