28.03.2024
|
Kanzlei-Datenschutzbeauftragter e.V.Verband zur Förderung und Unterstützung des Datenschutzes in Steuerberatungs-, Wirtschaftsprüfungs-, Rechtsanwalts-Kanzleien und bei deren Mandanten e.V. im Juni 2004 gegründetEines der wesentlichen Ziele des Verbandes "Kanzlei-Datenschutzbeauftragter e.V." ist es, unter Anwendung der bestehenden Gesetze, unter Beachtung der gängigen Rechtsprechung und juristischen Kommentierungen zum Datenschutz, den Kanzleien Hilfen für eine praktikable, angepasste, standardisierte, preiswerte und somit bezahlbare Datenschutzlösung anzubieten. Im Verband "Kanzlei-Datenschutzbeauftragter e.V." - Verband zur Förderung und Unterstützung des Datenschutzes in Steuerberatungs-, Wirtschaftsprüfungs-, Rechtsanwalts-Kanzleien und bei deren Mandanten e.V. - sind speziell Datenschutzbeauftragte organisiert, die sich auf die Besonderheit des Datenschutzes in Kanzleien spezialisiert haben. Primär sind hier so genannte "externe Datenschutzbeauftragte" organisiert, die für kleinere und mittlere StB-, WP- und RA-Kanzleien konfektionierte Standard-DSB-Dienstleistungen erbringen. Aber auch für "interne Datenschutzbeauftragte", d.h. für die auf die DSB-Aufgaben verpflichteten Kanzlei-Mitarbeiter ist dieser Verband von Nutzen, da der Verband hier speziell auf die Kanzlei-Bedürfnisse zugeschnittene Schulungen, Weiterbildungs-Veranstaltungen, Informations-Dienste usw. anbietet. Auch für die auf die IT-Betreuung von StB-, WP- und RA-Kanzleien spezialisierten IT-Systemhäuser (u.a. für die DATEV-Systempartner) ist die Verbands-Mitgliedschaft interessant, da die technischen IT-Überprüfungsarbeiten und -Einrichtungen am besten über geschulte und ausgebildete Verbandsmitglieder erfolgen kann. Mehr unter: www.kanzlei-datenschutzbeauftragter.de© Copyright Compario 2024, Autorenrechte bei den Autoren |
AktuellEditorialVon der Datenträgerüberlassung zur Datenüberlassung Aus dem BMFLeitfädenGoBD-Leitfaden für die Unternehmenspraxis Version 4.2 Aus dem BMFAus dem BMFAEAO zu § 158 zur Beweiskraft der Buchführung neu gefasst Aus der FinanzverwaltungHamburger Steuerfahndung erzielte 2023 Mehrergebnis von fast 100 Mio. Euro RechtsprechungBFH zu den Anforderungen an ein elektronisches Fahrtenbuch RechtsprechungOrdnungsmäßigkeit eines elektronischen Fahrtenbuchs Aus dem BMFDiskussionsentwurf Buchführungsdatenschnittstellenverordnung Verfahrens- dokumentation-CommunityWas haben ein Mietwagen und eine Besteckschublade mit der Verfahrensdokumentation zu tun? Partner-PortalVeranstalter |
28.03.2024