28.03.2024
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Gerhard Schmidt Die Sauregurkenzeit, während der die Sachthemen vor sich hin dümpeln, ist eine gute Zeit, Resümee zu ziehen. Die Finanzverwaltung hat das getan und präsentiert die Ergebnisse der Verfolgung von Steuerstraftaten und Steuerordnungswidrigkeiten im Jahr 2017. Vielleicht haben auch Sie während des Sommers Resümee gezogen bezüglich der "ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form". Und sich gefragt: Ist unser Unternehmen für eine Kassennachschau gerüstet? Wie steht es um unsere steuerliche Verfahrensdokumentation? Stimmt alles mit unserem Internen Kontrollsystem (IKS)? Wenn Sie in diesen Fragen noch Nachhol- und Klärungsbedarf haben, lohnt sich vielleicht ein Blick in die in diesen Newsletter vorgestellte Literatur oder in die Hinweise der Bundessteuerberaterkammer für ein steuerliches innerbetriebliches Kontrollsystem (Steuer-IKS), über die wir im vorletzten Newsletter berichtet haben. Identifizierte Schwachstellen empfiehlt es sich zügig zu schließen. Denn schon morgen kann eine Kassennachschau kommen oder eine Betriebsprüfung ankündigt werden. Ihr Gerhard Schmidt
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