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Ehrbarer Kaufmann und Compliance

Editorial des Email-Newsletters 11-2016 vom 02.11.2016

28.11.2016

Gerhard Schmidt

Gerhard Schmidt
Chefredakteur des "Forum Elektronische Steuerprüfung".

 

Seit Jahrhunderten kennen wir den ehrbaren Kaufmann. Für ihn ist es selbstverständlich, Gesetze, Richtlinien und Kodizes einzuhalten, also compliant zu sein. Denn nichts anderes steckt im Geschäftsleben ja hinter dem Begriff Compliance. Ein im Prinzip entbehrlicher Begriff also, da ohne neue Bedeutung für die Wirtschaft? Nicht ganz, denn Compliance hat immer mit IT zu tun. Und IT kannte der Kaufmann von früher nicht. Bei Compliance geht es in den meisten Fällen um Anforderungen an die IT, die einzuhalten sind. Oder nur durch IT-Einsatz ist es möglich sicherzustellen, dass Anforderungen eingehalten werden.

Deutlich wird das in diesem Newsletter bei einem Blick in die vorgestellte Compliance-Studie von Ebner Stolz und bei dem von Stefan Groß verwendeten Begriff Tax Engineer. IT-Sicherheit und Datenschutz stehen danach im Mittelstand bei Compliance ganz oben. Und der Steuerberater als Gewährsmann der steuerlichen Compliance seiner Mandanten kommt heute nicht umhin, sich mit IT auseinanderzusetzen.

Wenn nun ein Unternehmen seinen Pflichten nicht nachkommt? Dann haftet das Management. Respekt vor Managerhaftung bei Compliance-Verstößen, das kennt der ehrbare Kaufmann nicht. Er wird geleitet von ausgeprägtem Verantwortungsbewusstsein für das eigene Unternehmen und für die Gesellschaft Umwelt und lebt in einem Wertekosmos, in dem gibt es eigentlich keine Compliance-Verstöße geben kann. Bemühen wir uns doch einfach um mehr Ehrbarkeit im Wirtschaftsleben, dann stellen sich viele Compliance-Fragen erst gar nicht.

Ihr Gerhard Schmidt

 

 

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Editorial 2016-11: Ehrbarer Kaufmann und Compliance

28.03.2024

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