28.03.2024
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Gerhard Schmidt Diese Überschrift in einem Anzeigenportal bekam ich jüngst per Google-Alert geliefert. Neugierig geworden fand ich dort das, was ich auch schon vermutet hatte: Anzeigen für Registrierkassen und Kassensoftware. Während für die einen die GDPdU seit Erscheinen der GoBD Geschichte sind und es nun darum geht, alle Facetten der GoBD im Detail auszuleuchten, gewinnen für die anderen die GDPdU offensichtlich erst jetzt richtig Bedeutung. Die anderen sind die, die Bargeschäfte machen und dabei elektronische Registrierkassen oder Kassensoftware einsetzen. Für die läuft am 31.12.2016 die Übergangsfrist ab, bis zu der noch Kassen genutzt werden dürfen, die nicht den strengen Vorgaben der Finanzverwaltung entsprechen. Wer eine solche Kasse noch hat, muss sich bis dahin eine „GDPdU gebraucht und neu kaufen". So wird uns „GDPdU" noch einige Zeit erhalten bleiben. Weniger in der Bedeutung eines Akronyms für „Grundsätze zum Datenzugriff und zur Prüfbarkeit digitaler Unterlagen" sondern als Attribut für Kassensysteme und Kassensoftware, an denen der Betriebsprüfer nichts aussetzen kann, oder - allgemeiner - als Symbol für „Jetzt macht das Finanzamt aber wirklich ernst!" Diese Symbolkraft soll für die Finanzverwaltung auch aus den GoBD sprechen: „Schluss mit dem ordnungswidrigen Schlendrian, der sich in den letzten Jahren in viele Buchführungen eingeschlichen hat." Erst müssen die Grundordnung der Buchführung und das Bewusstsein dafür stimmen. Danach kommen dann die Fragen der vorschriftsgerechten technisch-organisatorischen Umsetzung. So beschäftigen sich die GoBD auch nur gut zur Hälfte mit IT-Fragen. Zur anderen mit den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung. Die sind alles andere als neu und sollten eigentlich in jedem Unternehmen selbstverständlich sein. Ihr Gerhard Schmidt © Copyright Compario 2024, Autorenrechte bei den Autoren |
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