28.03.2024
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Gerhard Schmidt Fast zwölf Jahre haben wir uns nun schon an dir abgearbeitet, haben über dich diskutiert und gestritten und uns schließlich an dich gewöhnt. Nun, liebe GDPdU, naht dein Ende. Falls es dich tröstet: du wirst im Abgang nicht allein sein. Deine ältere Schwester GoBS erwartet das selbe Schicksal. Doch euer Geist soll ja weiterleben und ihr werdet zusammen als GoBD wieder auferstehen. So der Wille eurer Mutter, der Finanzverwaltung. GoBD? Ja: "Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen Die GoBS (Grundsätze ordnungsmäßiger DV-gestützter Buchführungssysteme) von 1995 waren längst in die Jahre gekommen und dringend renovierungsbedürftig. So wurde die AWV (Arbeitsgemeinschaft für wirtschaftliche Verwaltung) aktiv, entwickelte die GoBIT (Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung beim IT-Einsatz) und legte diese dem Bundesfinanzministerium vor in der Erwartung, dass diese dort wie seinerzeit die GoBS in ein Anwendungsschreiben übernommen werden. Doch die Finanzverwaltung hatte andere Pläne und verfasste einen eigenen Text. Dieser soll die GoBS, die GDPdU sowie die "Fragen und Antworten zum Datenzugriffsrecht der Finanzverwaltung" bündeln. Der Entwurf des neuen Schreibens wurde vor wenigen Tagen den Verbänden zur Kommentierung übergeben. Mit sportlich gesetzten Fristen. Und so können wir uns hier vielleicht schon in einem der nächsten Newsletter mit den dann veröffentlichen neuen GoBD genauer auseinandersetzen. Ihr Gerhard Schmidt
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28.03.2024