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Die Digitalisierung des Steuerrechts beschleunigt sich

Editorial des Email-Newsletters 12-2011 vom 21.12.2011

20.12.2011

Gerhard Schmidt

Gerhard Schmidt
Chefredakteur des "Forum Elektronische Steuerprüfung".

 

Mit Ende dieses Jahres gelten die GDPdU nun bereits ein Jahrzehnt. Veröffentlicht wurde das BMF-Schreiben bereits im Juli 2001 und in diesem Sommer haben wir den runden "Geburtstag" denn auch hier im "Forum Elektronische Steuerprüfung" ausgiebig gewürdigt.

Die GDPdU waren die erste umfassende Initiative der Finanzverwaltung zur Digitalisierung des Steuerrechts. Und die bislang komplexeste. Denn betroffen sind ALLE steuerlich relevanten Daten und ALLE Systeme, in denen diese Daten anfallen. Bei den Vorhaben des Fiskus aus den jüngeren Jahren stehen jeweils nur ausgewählte Daten im Fokus: bei der E-Bilanz nur die Bilanzdaten, bei der elektronischen Lohnsteuerkarte nur einige Lohndaten, bei elektronischen Rechnungen nur die Rechnungsdaten.

Jede dieser Einzelmaßnahmen lässt sich daher für beide Seiten - Unternehmen wie Finanzverwaltung - schneller umsetzen als die GDPdU. Auch wenn dies durch diverse Verschiebungen um ein Jahr nicht ganz so offensichtlich ist. Dass regelmäßig technische Probleme auf Seiten der Finanzverwaltung auftreten, ist angesichts der föderalen Zuständigkeiten mit von Bundesland zu Bundesland unterschiedlichster IT-Ausstattung nicht verwunderlich. Das wird auch weiter so bleiben. Bleiben wird aber auch das Bestreben des Fiskus, die noch offenen Lücken im effizienten zeitnahen vollständigen Zugriff auf alle für die Besteuerung relevanten Daten zu schließen.

Was erwartet uns bei der Digitalisierung des Steuerrechts als nächstes, vielleicht schon 2012? Ist es der Online-Zugriff auf die Unternehmens-IT aus dem Finanzamt? In Zeiten, in denen die Unternehmensdaten logisch zunehmend in die Cloud wandern, ist es doch eigentlich egal, wo sich eine Person physisch befindet, die auf die Daten in der Cloud zugreift. Das kann dann ja auch das Finanzamt sein.

Was immer uns das Jahr 2012 hier beschert, wünsche ich Ihnen erst einmal ein frohes Weihnachtsfest, dessen Glanz in ein erfolgreiches neues Jahr strahlen möge.

Ihr Gerhard Schmidt

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Editorial 2011-12: Die Digitalisierung des Steuerrechts beschleunigt sich

28.03.2024

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