28.03.2024
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Chaos und KassierenEditorial des Email-Newsletters 12-2006 vom 15.12.2006
So einfach kann Föderalismus sein: Der Bund stiftet in der Steuergesetzgebung ein immer größeres Chaos die Länder profitieren davon dank einer brillanten Geschäftsidee. Die Zeiten, in denen die Finanzbeamten unter den immer zahlreicheren Anfragen im Steuerdschungel Orientierung suchender Bürger zu stöhnen hatten, sind dank einer Initiative des Bundesrates beim Jahressteuergesetz 2007 vorbei. Jetzt freuen sich die Mitarbeiter im Finanzamt und ihr Länderfinanzminister über jede Bitte um eine schriftliche Auskunft. Je kostenträchtiger das Problem für den Steuerzahler und je aufwändiger die Klärung des Sachverhaltes, umso besser. Denn jetzt wird für Auskünfte kassiert. Geld das im eigenen Land bleibt - und nicht wie die Mehrergebnisse bei Steuerprüfungen im Länderfinanzausgleich versickert! Besonders groß ist das Interesse nach verbindlichen Auskünften zweifellos im Kontext der elektronischen Steuerprüfung. Da kann es dann auch um ganz beträchtliche Gegenstandswerte gehen. Maßgebend für die Bestimmung des Gegenstandswerts ist die steuerliche Auswirkung des vom Antragsteller dargelegten Sachverhalts. heißt es im zugehörigen BMF-Schreiben. Wie werden die steuerlichen Auswirkungen bei einem GDPdU-Projekt aber beziffert? Sind das die eingesparten Steuern aufgrund des durch die Projektkosten geschmälerte Unternehmensgewinns? Oder die steuerlichen Konsequenzen bei einer Betriebsprüfung, wenn kein GDPdU-Projekt durchgeführt wird? Hier herrscht Klärungsbedarf! Dem Bund wird dazu bestimmt etwas einfallen. Den Ländern dann bei der kreativen Weiterentwicklung ihres Geschäftsmodells auch.
Ihr Gerhard Schmidt© Copyright Compario 2024, Autorenrechte bei den Autoren |
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