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Wozu (un)mittelbarer Datenzugriff?Editorial des Email-Newsletters 02-2005 vom 18.02.2005
Sie haben ein mustergültiges GDPdU-Projekt durchgeführt. Sie haben
die steuerlich relevanten Daten präzise qualifiziert, aus allen
betroffenen Systemen zusammengetragen, und auf Datenträger geschrieben,
die Sie jederzeit dem Außenprüfer aushändigen können. Nun fragen Sie
sich: Wozu muss ich eigentlich dem Prüfer zusätzlich auch noch den
(un)mittelbaren Datenzugriff ermöglichen? Er wird dabei kein einziges
Datum mehr zu sehen bekommen und die Auswertungsmöglichkeiten meines
Systems haben längst nicht die Mächtigkeit seiner Prüfsoftware IDEA.
Die einzige Antwort, die mir dazu einfällt ist: die Finanzverwaltung
hat nicht die IT-Ausstattung, um große Datenmengen zu prüfen, also soll
ihr das geprüfte Unternehmen die entsprechende IT-Infrastruktur
vorhalten. Dem Prüfer seine Arbeitsmittel stellen? Bisher hat er doch
auch Notizblock, Bleistift und Taschenrechner selbst mitgebracht! Und
wie steht es um das pflichtgemäße Ermessen des Prüfers bei der Wahl der
Zugriffsart? Ist das etwa abhängig von den Leistungsdaten seines
Notebooks? Langsamer Prozessor und kleine Festplatte - (un)mittelbarer
Datenzugriff, fixer Rechner und große Platte - Datenträgerüberlassung?
Wenden wir den Blick von den prinzipiellen Überlegungen in die
Niederungen der aktuellen Prüfpraxis, ergibt sich ein anderes Bild. Da
erhält der Prüfer einen Datenträger und stellt fest, dass dieser
weitgehend Datenmüll enthält. Das Unternehmen hat schlicht vergessen zu
validieren, ob der Datenträger auch genau die Daten enthält, die da
drauf sein sollten. Gut, wenn der Prüfer in diesem Fall auf den
(un)mittelbaren Datenzugriff ausweichen kann. Dann erweist sich diese
Zugriffsart für das Unternehmen als Rettung. Doch auf dieses
Entgegenkommen der Finanzverwaltung sollte eigentlich kein Unternehmen
angewiesen sein.
Ihr Gerhard Schmidt© Copyright Compario 2024, Autorenrechte bei den Autoren |
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