28.03.2024
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Exemplarische KlarheitEditorial des Email-Newsletters 01-2004 vom 21.01.2004
Seit 1.1.2004 müssen Rechnungen, damit sie zum Vorsteuerabzug
berechtigen, eine Vielzahl von Kriterien erfüllen. Ob dies den
Unternehmen gefällt oder nicht, sei hier dahin gestellt. Erfreulich
unter dem Aspekt der elektronischen Steuerprüfung ist jedoch, dass in
der Vorgabe der Finanzverwaltung die steuerlich relevanten
Datenattribute für Rechnungen klar verständlich aufgezählt sind. Das
werden insbesondere die Softwarehersteller begrüßen, denn sie wissen
damit präzise, wie sie Rechnungen GDPdU-konform zu programmieren haben.
Soviel Klarheit über die steuerlich relevanten Datenattribute für einen
bestimmten Dokumenttyp wünschen wir uns von der Finanzverwaltung nicht
nur exemplarisch für Rechnungen, sondern auch für alle weiteren Arten
von Dokumenten, die steuerlich relevante Daten enthalten (können). Und
derer gibt es viele. Die AWV - Arbeitsgemeinschaft für wirtschaftliche
Verwaltung e.V. hat fast 60 Seiten mit aufbewahrungspflichtigen
Unterlagen zusammengestellt - ohne Anspruch auf Vollständigkeit!
Irgendwann in den kommenden Jahren werden wir bezüglich der steuerlich
relevanten Datenattribute dieser ganzen Unterlagen klarer sehen, durch
Klarstellungen der Finanzgerichte - oder Klartext durch den Fiskus.
Ihr Gerhard Schmidt© Copyright Compario 2024, Autorenrechte bei den Autoren |
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