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Problemfelder der elektronischen Steuerprüfung

„Was ist für Sie aktuell das größte Problem im Kontext der elektronischen Steuerprüfung?“ war die Frage des Monats im August 2008 in der XING-Gruppe „Elektronische Steuerprüfung“. Bei den Antworten zeichneten sich folgende Problemfelder ab:

  • Umsetzung in Unternehmen und Finanzverwaltung

  • Qualifikation steuerlich relevanter Daten

  • Technische Eingrenzung der Daten für den Prüferzugriff

  • Anwendung mathematisch-statistischer Methoden

  • Verfahrensdokumentation

  • Unverhältnismäßigkeit

Umsetzung in Unternehmen und Finanzverwaltung

„Das größte Problem ist, dass bisher in den meisten Unternehmen keine oder unzureichende Maßnahmen ergriffen wurden und das im Jahr sieben der GDPdU. Gerade bei kleinen und mittelständischen Unternehmen ist das die Regel.“ Auch auf Seiten der Finanzverwaltung hapert es noch immer an der Umsetzung der GDPdU. So musste ein Steuerberater feststellen, „dass im Rahmen der in der letzten Zeit in meiner Kanzlei durchgeführten Betriebsprüfungen die meisten Prüfer die Möglichkeiten Ihres Programmes nicht kennen bzw. nicht kennen wollen und das Programm größtenteils nicht einsetzen.“

Qualifikation steuerlich relevanter Daten

„Das größte Problem ist die Abgrenzung der steuerlich relevanten Systeme sowie die Befreiung der steuerlich relevanten Systeme von der GDPDU-Fähigkeit (§ 148 AO).“ Die auch bereits vor Einsaz der EDV häufige Frage nach den steuerlich relevanten Daten gewinnt durch die Möglichkeit der Datenträgerüberlassung zusätzliche Brisanz. „Hier entstehen in der Praxis immer wieder Unstimmigkeiten. Zwar gibt es mittlerweile auch Urteile von FGs und z.T. auch des BFH, doch bleibt rechtlich die Einordnung, was eigentlich relevant ist zunächst des Unternehmer vorbehalten. Hier kommt dann, ggf. 4 Jahre später der Betriebsprüfer und kontrolliert, ob die Einordnung als "nicht-steuerlich relvant" auch korrekt war. Im Unternehmen sind dann die Personen, die für den Bereich verantwortlich waren, meistens schon nicht mehr vor Ort.“ „Die Probleme sind meist auf die inflationären Kenntnis über die eigenen Daten und Verfahren zurückzuführen. Je größer das Unternehmen um so komplexer die Anforderung.“

Technische Eingrenzung der Daten für den Prüferzugriff

Wenn der Prüfer kommt – die Qualifikation der steuerlich relevanten Daten liegt dann schon Jahre zurück – stellt sich die Frage, „den EDV-Zugriff technisch so zu gestalten, dass der Betriebsprüfer genau das sieht, was er berechtigt ist zu sehen und nicht mehr. Unsere Erfahrung zeigt, dass die Unternehmen große Probleme haben eine entsprechende Abgrenzung der Daten herzustellen und diese konfliktfrei zu liefern".

Ein sehr großes Problem dabei: „Einige Programme sind sehr gesprächig und übergeben mehr Datensätze, als dies den Anwendern bewusst ist. Ich habe beispielsweise in den Datensätzen eines Sage KHK-Produktes gelöschte Buchungssätze im Klartext gefunden. Der Anwender hat noch nicht Jounalisierte Buchungen gelöscht. Die Buchungen waren für den Anwender damit nicht mehr vorhanden (nicht einsehbar. nicht änderbar, etc.). In dem GDPdU-Datensatz ist die gelöschte Buchung enthalten - nur mit einem Kennzeichen, dass der Datensatz gelöscht wurde. Der Betriebsprüfer wird damit natürlich genau auf die Buchungen aufmerksam gemacht, bei denen sich der Anwender unsicher war und die Buchung daher (u.U. mehrfach) gelöscht und geändert hat.“

Anwendung mathematisch-statistischer Methoden

„Problematisch ist, dass aufgrund der elektronischen Steuerprüfung und der statistischen Auswertung benahe jede Buchhaltung gemäß § 158 AO verworfen werden kann - somit freie Bahn für Hinzuschätzungen etc. Die Besonderheiten des Einzelfalls sind hier, je nach Prüfer, uninteressant.

Insbesondere die Zeitreihenanalyse, die jetzt gestützt auf die gesamten Daten des Jahres eingesetzt werden kann, birgt viele Risiken.“

Verfahrensdokumentation

„Die Verfahrensdokumentation wird fallweise verlangt, wenn ein optisches Archivsystem eingesetzt ist und Originale vernichtet werden. Etwas Problematisch wird es, wenn es keine gutachterliche Stellungnahme von einem WP zu dieser Verfahrensbeschreibung gibt, richtig problematisch ist es, wenn keine Verfahrensbeschreibung vorgelegt werden kann, weil dann eine ordnungsgemäße und vollständige Ablage bezweifelt werden kann.“

Unverhältnismäßigkeit

„Die Unternehmen werden durch Maximalforderungen von Beratern und Vertrieblern verunsichert.“ Und „es gibt auch Maximalforderungen seitens der Finanzverwaltung (siehe Fragen- und Antwortenkatalog). Die individuelle Lösung, die sich an der Verhältnismäßigkeit für das betreffende Unternehmen orientiert, wird oft aus dem Blick verloren.

Ausführliche Antworten

Die einzelnen Antworten auf die Frage „Was ist für Sie aktuell das größte Problem im Kontext der elektronischen Steuerprüfung?“ im Wortlaut und vollständig sind hier zu finden.


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18.03.2024

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