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EU-Parlament ebnet Weg für elektronische Rechnungen an den öffentlichen Sektor

 

17.04.2014

Das EU-Parlament hat vor Kurzem die Richtlinie über die elektronische Rechnungsstellung bei öffentlichen Aufträgen in erster Lesung angenommen. Mit dieser Entscheidung rückt die Verwirklichung eines einheitlichen EU-Standards für den elektronischen Rechnungsaustausch in greifbare Nähe. Stimmt nun auch noch der Rat der Europäischen Union dem aktuellen Richtlinientext – und damit dem Standpunkt des Europäischen Parlaments zu – gilt der Rechtsakt als erlassen. Der verbindlichen Einführung einer europäischen Norm für die elektronische Rechnungsstellung binnen 18 Monaten nach Abschluss einer obligatorischen Testphase steht dann nichts mehr im Wege.

Hauptziel der neuen Richtlinie, die auf eine Initiative der EU-Kommission vom Sommer 2013 zurückgeht, ist das Schaffen eines technologieneutralen, inhaltlichen Standards zum Rechnungsaustausch. Dieser soll sowohl mit nationalen als auch internationalen Standards kompatibel sein und sich neben der Rechnungsstellung bei öffentlichen Aufträgen auch für den einfachen, sicheren, schnellen und ressourcenschonenden Rechnungsaustausch zwischen Unternehmen eignen.

Nach Willen des Parlaments soll es der neue EU-Standard künftig insbesondere auch kleinen und mittelständischen Unternehmen möglich machen, die Vorzüge des elektronischen Rechnungsaustauschs wie

  • Wegfall von Portokosten
  • Reduktion von Rechnungsverarbeitungs-, Prüfungs- und Archivierungskosten
  • Verkürzung des durchschnittlichen Zahlungsziels


zu ihrem Vorteil zu nutzen.

Vollständiger Richtlinientext

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28.03.2024

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