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Erfolgreiche Betriebsprüfung und Steuerfahndung? - Rechnungshöfe kritisieren geschönte Zahlen des BMF

 

20.02.2014

Laut einer aktuellen Statistik des Bundesfinanzministeriums hätten 13.271 Betriebsprüfer im Jahr 2012 Steuermehreinnahmen von rund 19 Mrd. Euro erzielt. Das entspräche einem Mehrergebnis von rund 1,43 Mio. Euro je Prüfer. Wie der bei "markt intern" in Düsseldorf erscheinende Informationsdienst "steuertip" aktuell berichtet, machen die Prüfergebnisse einiger Landesrechnungshöfe deutlich, dass die Summe der tatsächlich auf Grund von Betriebs- und Steuerfahndungsprüfungen vereinnahmten Steuern allerdings erheblich unter den festgesetzten Steuern liegt. Doch nur diese entschieden höhere Zahl wird von der Finanzverwaltung veröffentlicht, kritisiert der "steuertip".

Konkret habe der Landesrechnungshof Schleswig-Holstein bei der Prüfung von Betriebsprüfungsstellen ermittelt, dass in einigen Fällen Mehrsteuern nicht gezahlt worden sind, weil beispielsweise über das Vermögen des Steuerpflichtigen das Insolvenzverfahren eröffnet wurde oder nach Einsprüchen die Steuerschuld merklich herabgesetzt wurde. Tatsächlich überschreibt der Landesrechnungshof Schleswig-Holstein das entsprechende Kapitel der Bemerkungen 2012 mit der Überschrift „Mehrergebnisse der Betriebsprüfung: Mehr Schein als Sein“. Wörtlich heißt es dort: „Die Mehrergebnisstatistik ist damit teilweise geschönt. Sie entspricht nicht der Realität."

Auch der Landesrechnungshof Brandenburg bemängelt in seinem Jahresbericht 2013, dass aus den Zahlen des BMF nicht hervorgehe, ob die festgesetzten Steuern auch kassenwirksam wurden: „Nach unseren Prüfungsfeststellungen wurden tatsächlich große Teile der statistisch angeschriebenen steuerlichen Ergebnisse aus den Festsetzungen nicht realisiert, insbesondere wegen Vermögenslosigkeit der Schuldner.“ Weiter heißt es in dem Bericht: „Auch die ebenfalls nach bundeseinheitlichen Kriterien zu führenden Betriebsprüfungsstatistiken bewerten wir als nur begrenzt aussagefähig, weil sich aus ihnen u. a. nicht ergibt, ob die festgesetzten Steuern auch tatsächlich eingenommen wurden.“

Ebenfalls ernüchternd sind die Zahlen aus Sachsen. Dort haben sich die Prüfer mit der Vollstreckung rückständiger Steuerforderungen von mehr als 25.000 Euro beschäftigt – im Amtsdeutsch „Hochrückstände“ genannt. Vielfach waren diese Hochrückstände auf Steuernachforderungen zurückzuführen, die aus den Beanstandungen der Betriebsprüfung oder Steuerfahndung resultierten. 61 Fälle von insgesamt ungefähr 1.100 wurden intensiv durchleuchtet. Der Sächsische Rechnungshof (SRH) stellt in seinem Jahresbericht 2012 dazu fest: „Die Erhebungen des SRH zeigten, dass die Finanzämter bei den 61 geprüften Hochrückstandsfällen lediglich rund 25 Prozent der offenen Steuerforderungen beigetrieben hatten (von 7,32 Mio. Euro Rückständen nur 1,8 Mio. Euro realisiert). Der mit 75 Prozent sehr hohe Ausfall der Steuerforderungen beruht insbesondere auch auf Bearbeitungs- und Organisationsdefiziten.“

?steuertip?-Chefredakteur Dipl.-Kfm. Karl-Heinz Klein kommentiert: „Soweit die Rechnungshöfe in den vergangenen zehn Jahren die Statistiken der Betriebsprüfung und Steuerfahndung auf ihre Erfolgswirksamkeit hin untersucht haben, wird deren unzureichende Aussagekraft deutlich. Vor allem sollte die Deutsche Steuergewerkschaft ihre Forderung nach mehr Personal nicht auf diese Statistiken stützen. Die ungeschönten bundesweiten Zahlen gehören schleunigst ans Licht der Öffentlichkeit. Was fehlt, ist nur der politische Wille. Es ist ein Skandal, dass die Finanzverwaltung nicht nachhält, wie viele der festgesetzten Beträge tatsächlich kassenwirksam realisiert werden.“

Das sieht wohl auch das Land Schleswig-Holstein so. Der Landesrechnungshof in Kiel erklärte gegenüber dem ?steuertip?: „Das Finanzministerium des Landes Schleswig-Holstein hat zugestimmt, dass die statistische Auswertung der Mehrergebnisse erst nach Eintritt der Rechtskraft und der Kassenwirksamkeit erfolgen sollte. Dazu seien jedoch entsprechende automationsgestützte Verfahren notwendig, die sich aber nur bundesweit über das Projekt KONSENS – Koordinierte Neue Softwareentwicklung in der Steuerverwaltung – realisieren ließen.“

(Presseinformation von "markt intern" vom 20.02.2014)

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28.03.2024

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