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Erfüllung der Aufbewahrungspflichten bei elektronisch übermittelten Kontoauszügen

BMF-Schreiben vom 24.07.2014 - IV A 4 - S 0316/11/10005 -

25.08.2014

Die obersten Finanzbehörden des Bundes und der Länder haben nach Anfrage der Kreditwirtschaft beschlossen, ab sofort elektronische Kontoauszüge als Buchungsbeleg anzuerkennen, wenn der elektronische Kontoauszug bei Eingang vom Steuerpflichtigen auf seine Richtigkeit geprüft und dieses Vorgehen dokumentiert/protokolliert wird.

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Erfüllung der Aufbewahrungspflichten bei elektronisch übermittelten Kontoauszügen (BMF-Schreiben vom 24.07.2014)

18.03.2024

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