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Bundesrechnungshof konstatiert massive Steuerausfälle durch Umsatzsteuerbetrug

Presseinformation des Bundesrechnungshofs vom 27.09.2012

21.10.2012

"Der Umsatzsteuerbetrug in der EU hat System und führt in Deutschland und in der EU nach wie vor zu Steuerausfällen in Milliardenhöhe", warnt der Präsident des Bundesrechnungshofes Prof. Dr. Dieter Engels anlässlich der Veröffentlichung eines Berichts über den innergemeinschaftlichen Umsatzsteuerbetrug, den der Bundesrechnungshof und die Rechnungshöfe Belgiens und der Niederlande verfasst haben. "Die Instrumente zur effektiven Bekämpfung des Umsatzsteuerbetrugs sind noch nicht ausgereift. Sie müssen konsequent weiterentwickelt werden, sowohl bei der Prävention als auch bei der Aufdeckung und Verfolgung dieser weit verbreiteten Form des Steuerbetrugs", so Prof. Dr. Dieter Engels. Die drei Rechnungshöfe geben hierzu konkrete Empfehlungen ab.

Bereits im Jahr 2009 legten der Bundesrechnungshof, die Algemene Rekenkamer der Nie-derlande und die Cour des comptes Belgiens einen gemeinsamen Bericht zum Umsatzsteuerbetrug in der EU vor. In dem aktuellen Bericht bewerten die Rechnungshöfe die von den Mitgliedstaaten getroffenen Maßnahmen der letzten drei Jahre im Kampf gegen den Umsatzsteuerbetrug und schlagen vor, wie diese noch gezielter und effektiver gegen die Betrüger vorgehen können.

Die Rechnungshöfe empfehlen dringend,

  • die Eingriffsmöglichkeiten der Steuerbehörden bei Betrugsverdacht zu stärken (z. B. bei der umsatzsteuerlichen Registrierung und Deregistrierung von Unternehmen);
  • Schwachstellen im Umgang mit gültigen Steuernummern abzustellen; durch die Veräußerung bzw. durch den Erwerb von Unternehmen können diese in die Hand von Betrügern gelangen;
  • die notwendigen Voraussetzungen für einen sachgerechten Datenabgleich zwischen den Steuerverwaltungen der Mitgliedstaaten zu schaffen; dazu gehört eine Harmonisierung der Besteuerungsverfahren. Nur so können beispielsweise die innergemeinschaftlichen Umsätze sowohl des Lieferanten als auch des Erwerbers automationsgestützt miteinander abgeglichen werden.


Positiv sehen die drei Rechnungshöfe, dass der Datenaustausch zwischen den Steuerverwaltungen der EU-Mitgliedstaaten beschleunigt wurde. Auch analysieren die Steuerverwaltungen verstärkt, wie neue Betrugsmuster noch schneller erkannt werden können. Insgesamt arbeiten die für die Betrugsbekämpfung verantwortlichen Stellen in den EU-Mitgliedstaaten (Eurofisc) besser zusammen als dies noch vor drei Jahren der Fall war. Die Verbesserungen reichen jedoch nicht aus, um den Umsatzsteuerbetrug grundsätzlich zu verhindern.

Der sog. Karussellbetrug bleibt weiterhin eine erhebliche Gefahr für die öffentlichen Haushalte. Die Steuerverwaltungen müssen deshalb insbesondere diese schwer aufzudeckende Art von Betrug noch stärker beobachten. In diesem Zusammenhang müssen bereits ergriffene Maßnahmen systematisch evaluiert, eingetretene Steuerausfälle kontinuierlich überwacht sowie neue Betrugsmuster analysiert werden.


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Bundesrechnungshof: Massive Steuerausfälle durch Umsatzsteuerbetrug

18.03.2024

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