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Bundesrechnungshof: Keine Verbesserung beim Vollzug der Steuergesetze

30.01.2012

Der Bundesrechnungshof stellt in seinem aktuellen Bericht über den Vollzug der Steuergesetze fest, dass die gesetzmäßige Besteuerung von Arbeitnehmern weiterhin nicht gewährleistet ist.  Und dies trotz stärkerer IT-Unterstützung, wie der Einführung eines Risikomanagements.

"Die gesetzmäßige Besteuerung von Arbeitnehmern ist weiterhin nicht gewährleistet", sagt der Präsident des Bundesrechnungshofes Prof. Dr. Dieter Engels. Und dies trotz stärkerer IT-Unterstützung, wie der Einführung eines Risikomanagements. "Wir sehen weiterhin großen Handlungsbedarf zur Verbesserung des Steuervollzugs", so Prof. Dr. Dieter Engels.

Zu diesem Ergebnis gelangt der Bundesrechnungshof in einem Bericht über den Vollzug der Steuergesetze, den er am 17.01.2012 dem Parlament und der Bundesregierung zugeleitet hat.

Bereits im Jahr 2006 hatte der Präsident des Bundesrechnungshofes in einem Gutachten auf Defizite beim Vollzug von Steuergesetzen hingewiesen. Die Situation hat sich seither nicht verbessert.

In seinem aktuellen Bericht zeigt der Bundesrechnungshof, dass - neben einer weiterhin angespannten Personalsituation in der Steuerverwaltung - das komplexe und sich immer schneller ändernde Steuerrecht eine Hauptursache für die Vollzugsdefizite ist. Viele gesetzliche Bestimmungen sind lang und schwer verständlich formuliert. Im Einkommensteuerrecht hat sich seit dem Jahr 2006 die Zahl der Gesetzesänderungen von durchschnittlich 7,5 auf fast 10 Änderungen pro Jahr erhöht.

Der Einsatz eines Risikomanagements gewährleistet den gesetzmäßigen Steuervollzug bisher nicht. Beim Risikomanagement entscheidet ein programmgesteuerter Risikofilter, ob die Steuer maschinell festgesetzt wird oder ob die Beschäftigten der Finanzämter den Fall persönlich prüfen müssen. Mit dem derzeitigen Risikomanagement lässt die Steuerverwaltung systematisch einige Sachverhalte ungeprüft, wenn bestimmte Wertgrenzen nicht erreicht werden. Damit verstößt sie gegen ihre gesetzliche Pflicht, zumindest die Plausibilität der Steuererklärungen zu prüfen. So wurde beispielsweise die Steuerermäßigung für haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen in 80 bis 90 % der Fälle gewährt, ohne dass die Finanzämter die Voraussetzungen prüften.

Aus diesen Gründen sieht der Bundesrechnungshof weiterhin großen Handlungsbedarf zur Verbesserung des Steuervollzugs. Er empfiehlt insbesondere eine grundlegende Vereinfachung des Steuerrechts, damit die Angaben der Steuererklärungen stärker IT-gestützt geprüft werden können. So regt er für die Arbeitnehmerbesteuerung insbesondere eine Neuordnung des Werbungskostenabzugs an. Zudem empfiehlt er eine kontinuierliche Weiterentwicklung des Risikomanagements.

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18.03.2024

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