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Bundesfinanzakademie lädt zur Po­di­ums­dis­kus­si­on über erste Erfahrungen bei der Um­set­zung des Kas­sen­ge­set­zes ein

11.01.2019

Im Rahmen einer Podiumsdiskussion werden am Donnerstag, den 21. Februar 2019, in der Bundesfinanzakademie Brühl ausgewiesene Experten aus Wirtschaft, Beratung und Verwaltung Ein- und Ausblicke in die Umsetzung des "Kassengesetzes 2016" geben. Im Anschluss besteht die Möglichkeit zur gemeinsamen Aussprache.

Mit dem Kassengesetz vom 22. Dezember 2016 hat der Gesetzgeber durch die neu eingefügte Vorschrift des § 146b AO die rechtliche Grundlage für eine Kassen-Nachschau geschaffen. Seit dem 1. Januar 2018 erlaubt dieses Verfahren den Prüferinnen und Prüfern der Finanzbehörden eine unangekündigte Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der Kassenführung und -aufzeichnungen in den Betriebs- und Geschäftsräumen der Steuerpflichtigen. Hintergrund war der Wille effektiv gegen Kassenmanipulationen vorzugehen. Durch einen Überraschungsbesuch soll insbesondere die Möglichkeit genommen werden, Kassendaten im Vorfeld einer durch das Finanzamt vorgenommenen Prüfung noch zu „schönen".

Im Rahmen unserer Podiumsdiskussion werden auch die Einzelaufzeichnungspflicht im Lichte des BMF-Schreibens vom 19. Juni 2018 zur Neufassung des AEAO zu § 146 AO sowie die Sicht der Hersteller von Kassen der Vorschrift des § 146a AO beleuchtet.

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28.03.2024

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