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Gisa

Gisa GmbH

Kompetenz für Energieversorger

04.08.2008

Kaum eine andere Branche in Deutschland wird in den letzten Monaten so stark mit der Umsetzung von Compliance- und Marktanforderungen konfrontiert wie die Energieversorger. Viele der betroffenen Unternehmen sind mit der Vielzahl der Anforderungen regelrecht überfordert. Die GISA GmbH liefert hier kompetente Unterstützung, etwa in Form einer sehr flexiblen und kostengünstigen Plattform oder seit nunmehr vier Jahren mit dem Signieren und Verifizieren von Rechnungen.


Die Schlagworte, mit denen Energieversorgen heute konfrontiert sind, heißen GPKE, Geli Gas, GDPdU, GDPdUZ, Anreizregulierung bis hin zu Euro SOX. Woher kommen diese Anforderungen? Es sind EU-Richtlinien, die in nationales Recht umgewandelt werden müssen. Die EU-Richtlinie zur Beschleunigung des Binnenmarktes für Strom und Gas, die im Juni 2003 in Kraft getreten war, verlangt für sämtliche Mitgliedsländer die Errichtung nationaler Regulierungsbehörden. Seit Juli 2005 wird diese Aufgabe von der Bundesnetzagentur (BNetzA) übernommen.


Die Strom- und Gasmärkte sollten bis spätestens 1. Juli 2007 vollständig liberalisiert sein. Seit diesem Zeitpunkt gelten verschärfte Vorschriften für die Trennung von Netz und sonstigen Aktivitäten. Nachdem sich die ersten EU-Richtlinien für Strom (1996) und Gas (1998) mit einer buchhalterischen Trennung der Geschäftsbereiche begnügt hatten, wird heute eine gesellschaftsrechtliche und operationelle Trennung von Netz und Vertrieb verlangt.


Probleme mit den Standards


Das hat zur Folge, dass die Energieversorger neue Gesellschaften gründen und ihre Organisations- und IT-Landschaften trennen und anpassen müssen. Hinzu kommen weitere aktuelle Anforderungen der BNetzA. Der Beschluss BK7-06-067 der BNetzA sieht die Anpassung des Lieferantenwechsels bei Gas (GeLi Gas) bis zum 1. August 2008 vor. In den vergangenen Monaten mussten für den Strommarkt (GPKE) bereits vergleichbare gesetzliche Vorgaben umgesetzt werden.


Die BNetzA verfolgt hiermit das Ziel, mehr Wettbewerb und damit für den Verbraucher günstigere und marktgerechtere Konditionen zu erwirken. Die Marktpartner werden gezwungen den gesamten Prozess des Lieferantenwechsels komplett in digitaler Form abzuwickeln. Nach vorgegebenen Standard-Nachrichtentypen sollen Geschäftspartner-Stammdaten, Messwertübermittlung, Stammdatenänderung, Geschäftsdatenanfrage, Netznutzungsabrechnung etc. ausgetauscht werden.


Leider gibt es aber bei den so genannten Standards in der Praxis immer wieder Probleme in der Definition und Umsetzung zwischen den Marktpartnern und der BNetzA. Noch wenige Tage vor dem Inkrafttreten der Anforderungen gibt es noch Anpassungen. "Ich hätte mir gewünscht, dass der Markt aus den Schwierigkeiten bei der Umsetzung beim Strom (GPKE) gelernt hätte", meint Renato Herrmann, Geschäftsbereichsleiter IT-Anwendungsservice der GISA GmbH, "wir bieten unseren Kunden eine sehr flexible und kostengünstige Plattform für diese Prozesse an und können zum Glück schnell auf Veränderungen reagieren. Einige Strom-Marktpartner haben sogar beim GPKE-Prozess heute noch Schwierigkeiten mit den Inhalten einiger Nachrichten".


Viele Energieversorger sind heute auch noch nicht in der Lage, die digitalen Rechnungen elektronisch zu signieren und schicken eine Papiersammelrechnung hinterher. Das dürfte nicht im Sinne der BNetzA sein. Schließlich will man vom Papier weg. Auch hier bietet GISA mit dem Service des Daten_Management_Centers seit nunmehr vier Jahren das Signieren und Verifizieren von Rechnungen an.


Weitere Compliance-Anforderungen


Weitere Compliance-Anforderungen wie GDPdU, GDPdUZ bis hin zu Euro SOX kommen zu den Marktanforderungen hinzu. In den letzten Jahren waren die EVU´s damit beschäftigt, die Regulierungsanforderungen umzusetzen, Kunden zu halten, oder neu zu gewinnen. Weiteren Themen, die nicht unmittelbar ein Risiko für das Unternehmen darstellten, wurden zwangsläufig verdrängt. Auch die Umsetzung der GDPdU und GoBS wurden gerne nach hinten verschoben. Das recht sich jetzt bei einigen Unternehmen.


Die Zeiten, dass die Prüfer sich mit Papier zufrieden gaben, sind längst vorbei. Heute ist es für einige Prüfungsdienste, wie zum Beispiel dem Zoll (GDPdUZ), ganz normal, die Verbrauchssteuer digital zu prüfen. Die Prüfungen werden hierbei anders als bei einer Außenprüfung sogar jährlich durchgeführt. Selbst die Tatsache, dass bei Energieversorgern mit großen Datenvolumen zu rechnen ist, schreckt sie nicht ab. Die Unternehmen sind gut beraten die richtige Software einzusetzen, um diese Anforderungen zu erfüllen. GISA bietet hierbei spezielle Lösungen, womit die Datenextrakte erst bei Anforderungen quasi "on demand" erzeugt werden können. Das spart Kosten, Zeit und minimiert das Risiko.


"Wir haben bei unseren mittlerweile über 60 GDPdU-Projekten die Erfahrung gemacht, dass bei Prüfungen nicht nur die Hauptsysteme, sondern auch die bei EVU´s üblichen Nebensysteme betrachtet werden" meint Renato Herrmann, " Bei einem GDPdU-Check finden wir teilweise bis zu 6 vorgelagerte Systeme die originär digitale Daten empfangen, erstellen oder transportieren. Zum Beispiel ist heutzutage der komplette Zählerdaten-Prozess bis zur Abrechnung digital. Da entsteht bei den Prüfungsdiensten die Begehrlichkeit, auch nach einer meist nicht vorhandenen System- und Verfahrensdokumentation zu fragen.


Das sind die nicht gemachten Hausarbeiten der GoBS, die den Unternehmen hier auf die Füße fallen. Wenn jetzt noch im Extremfall aufgrund von System-, Organisations- und Gesellschaftsveränderungen die Systeme und Daten nicht mehr vorhanden sind, könnte ein Risiko einer Schätzung schnell gegeben sein.


Langjährige Erfahrung von GISA hilft


Als wenn die vielen Anforderungen nicht genug wären, ist seit dem 29. Juli 2008 auch noch die 8. EU-Richtlinie 2006/43/EG ("Euro-SOX") in Kraft getreten. Sie wurde im Mai 2006 von der EU verabschiedet und am 9. Juni 2006 im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht. Betroffen sind Unternehmen von öffentlichem Interesse, beispielsweise börsennotierte Firmen, Bankhäuser, Kapitalmarktorientierte Unternehmen sowie Versicherer und Energieversorger!


Im Wesentlichen soll Euro-SOX dafür sorgen, dass die betroffenen Unternehmen ihre Prozesse transparent gestalten und dokumentieren. Ein Prüfungsausschuss hat dann den Rechnungslegungs-Prozess zu überwachen, sowie die Wirksamkeit eines Internen Kontrollsystems (IKS), des Revisionssystems und des Risikomanagements sicherzustellen. Auch die Haftungen für Wirtschaftsprüfer steigen und sie werden zukünftig verstärkt das Bilanz-Testat wegen nicht oder nur teilweiser Erfüllung der Anforderungen und Dokumentationen verweigern.


"Viele Energieversorger gehen die Projekte aus Personal- und Ressourcenmangel einzeln an. Das macht keinen Sinn, ist unnötig teuer, langwierig und erhöht das Risiko für das Unternehmen. Mit einer strukturierten und praxiserprobten Vorgehensweise schaffen wir es, die Anforderungen zu synchronisieren und effizient umzusetzen. Da hilft uns die langjährige Erfahrung und das EVU-Prozess- und Compliance-Know-how", sagt Renato Herrmann, Leiter des Competence Centers Compliance.

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